Wolfgang Schäuble härtester Gegner in diesen Tagen ist Norbert Walter-Borjans (SPD), sein Amtskollege aus Nordrhein-Westfalen. Walter-Borjans ist der Wortführer der rot-grün regierten Länder, die das Steuerabkommen mit der Schweiz bislang im Bundesrat blockieren. Sie sagen nicht offen, dass sie eine Ratifizierung des Vertrags in jedem Fall verhindern wollen. Sie bauen allerdings so hohe Hürden auf, dass eine Einigung sehr unwahrscheinlich geworden ist.
Walter-Borjans sagte im Deutschlandfunk: "Es kann nicht sein, dass diejenigen, die nachversteuern, nur einen Bruchteil dessen nachversteuern müssen, was der ehrliche Steuerzahler bezahlt hat." Nach dem bisherigen Abkommenstext sollen die Altfälle mit 21 bis 41 Prozent besteuert werden - je nach Höhe und Dauer der Anlage. Der NRW-Finanzminister kritisiert aber, dass wegen der Berechnungsmethode 80 Prozent der Steuerhinterzieher nur mit dem niedrigsten Satz besteuert würden. Die 41 Prozent würde kaum jemand zahlen. Die Nachversteuerung soll für zehn Jahre rückwirkend gelten.
Außerdem, so Walter-Borjans, sei es nicht hinnehmbar, dass Hinterzieher bis zum geplanten Inkrafttreten des Abkommens am 1. Januar 2013 ihr Schwarzgeld noch mit Hilfe Schweizer Banken auf Konten in anderen Ländern oder in andere Anlageformen schleusen könnten. Es gibt harte Indizien dafür, dass viel Geld zum Beispiel nach Singapur abfließt. Die SPD-regierten Länder halten Schäuble vor, er habe schlecht verhandelt. Die USA dagegen hätten bei ihrem Abkommen mit der Schweiz erreicht, dass sie auch rückwirkend die Daten von amerikanischen Steuerhinterziehern erhalten hätten.
Ein weiterer wichtiger Punkt für NRW und seine Verbündeten: Wenn das Abkommen einmal gilt, soll es für die Zukunft keine Strafverfolgung mehr geben. "Es kann nicht sein, dass die, die künftig in die Schweiz ihr Geld bringen, sicher sein können, dass nicht mehr ermittelt werden kann", sagte Walter-Borjans. Vielmehr müsse der deutsche Fiskus diese Ermittlungsmöglichkeiten behalten.
Ab 2013 sollen deutsche Anleger in der Schweiz eine Steuer von 26,4 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag) auf ihre Kapitalerträge abführen. Sie bleiben allerdings anonym. Das war der Schweiz wichtig, weil sie ihr Bankgeheimnis als wichtigen Standortfaktor verteidigen wollte. SPD und Grüne bemängeln, dass die Schweiz damit ein Versteck für illegal erworbenes Vermögen bleibe.
Grundsätzlich ja. Finanzminister Schäuble hätte zwar gerne, dass die Länder das nicht mehr tun und wirbt für das Abkommen mit dem Argument, dass CD-Käufe dann überflüssig würden. Die SPD-regierten Länder sehen das aber völlig anders. Sie wollen weiterhin diese Möglichkeit haben, um auch die Hinterziehung verschiedener Steuern wie Erbschaftsteuer oder Umsatzsteuer sowie andere Verbrechen wie Betrug aufdecken zu können.
Und nach dem Abkommenstext haben sie auch die Möglichkeit dazu. Dort ist lediglich festgehalten, dass sich die Finanzbehörden um die Daten nicht "aktiv bemühen" dürfen. Diese stehen aber auf dem Standpunkt, dass ihre Steuerfahnder das auch gar nicht tun. Sie bekämen die Daten vielmehr von Mittelsmännern angeboten. Auch das Bundesfinanzministerium und die Schweizer Botschaft räumen ein, dass CD-Käufe auch nach dem Inkrafttreten des Abkommens möglich sind.
In Deutschland hat nur das Bundeskabinett das Abkommen verabschiedet. Solange im Bundesrat keine Mehrheit in Sicht ist, würde auch eine Zustimmung des Bundestages nicht viel nützen.
Das Schweizer Parlament hat das Abkommen am 30. Mai gebilligt. Im November soll es aber noch eine Volksabstimmung geben.
Schlecht. Die Nachbesserungswünsche von Rot-Grün sind sehr weitgehend. Die Schweizer Regierung ist auch nicht bereit, weitere Änderungen zuzulassen. Zudem läuft Schäuble und seiner Schweizer Amtskollegin Eveline Widmer-Schlumpf die Zeit weg. Es sieht ganz danach aus, dass das Abkommen zumindest zum 1. Januar 2013 nicht in Kraft treten wird.