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Merken   Drucken   15.10.2009, 21:35 Schriftgröße: AAA

Steuerreform: Schwarz-Gelb verbilligt Steuerberatung  

Exklusiv Trotz zäher Verhandlungen über eine Steuerreform haben die Finanz- und Haushaltspolitiker von Union und FDP erste Vorhaben im Grundsatz festgezurrt. Nach FTD-Informationen sollen Ausgaben für Steuerberater künftig wieder bei der Steuererklärung angesetzt werden können. von Timo Pache, Berlin
Zudem verständigten sich beide Seiten über Grundzüge der geplanten Entlastungen für Unternehmen. Zwei schwierige Streitthemen - der Umgang mit der Umsatzsteuer und die von den Liberalen geforderte Abschaffung der Gewerbesteuer - sollen als Prüfaufträge an neue Beraterkommissionen delegiert werden.
Vor allem die Abzugsfähigkeit der Steuerberaterkosten ist ein symbolisches Thema, mit dem die neue schwarz-gelbe Koalition relativ einfach ihre Nähe zu Arbeitnehmern demonstrieren kann. Die Absetzbarkeit kostet wenig, betrifft aber viele Steuerzahler, denen die Abgabe einer eigenen Steuererklärung zu kompliziert ist. Sinnigerweise führen die Finanzpolitiker diese Einigung unter dem Kapitel "Vereinfachung und Entbürokratisierung" auf. Wie alle Vereinbarungen in den Arbeitsgruppen steht auch dieses Vorhaben aber noch unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und einer Einigung über eine umfassende Steuerreform.
Die Fachpolitiker hatten sich am Mittwochabend zu einer Nachtsitzung getroffen, um die Grundzüge der künftigen Steuer- und Haushaltspolitik festzulegen. In den großen Fragen einer Reform der Einkommensteuer und des Abbaus der enormen jährlichen Neuverschuldung trennten sich die Unterhändler am frühen Donnerstagmorgen aber ohne konkrete Ergebnisse. Dennoch erklärten die Verhandlungsführer Thomas de Maizière (CDU) und Hermann Otto Solms (FDP), man habe sich angenähert. "Wir sehen Licht am Ende des Tunnels", sagte Solms.
Die Annäherungen dürften vor allem das Thema Unternehmenssteuern betreffen: Hier sind sich nun auch die Finanzpolitiker von Union und FDP nach FTD-Informationen grundsätzlich einig, dass Unternehmen geringwertige Wirtschaftsgüter wie Büromöbel künftig wieder schneller abschreiben können sollen. "Wir könnten uns vorstellen, wenigstens wieder auf den alten Wert von etwa 400 Euro vor der Unternehmenssteuerreform zu gehen", hieß es in der Verhandlungsrunde am Donnerstag, "aber auch das führt schnell zu größeren Einnahmeausfällen." Derzeit gilt für günstige Anschaffungen wie Kaffeemaschinen: Güter mit einem Wert bis 150 Euro können sofort abgeschrieben werden, darüber müssen sie über fünf Jahre gestaffelt abgesetzt werden.

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