Ein Gesetz muss her, damit nicht die Daten von eifrigen Steuerflüchtlingen durch gierige CD-Hehler in die Hände von windigen Steuerfahndern gelangen. (Oder waren die Adjektive doch anders verteilt?) Der Staat dürfe jedenfalls nicht mit dem Zweck jedes Mittel heiligen.
Tut er zwar auch nicht - auch nicht bei der Steuerfahndung -, aber mit der wohlklingenden Rechtsstaatsphrase wird die Justizministerin sicherlich ihre Zielgruppe finden. Genauso wie die Opposition den Vorstoß sofort genutzt hat, um ihrerseits das Profil zu schärfen: Wir stehen auf der Seite der Steuerehrlichen (und der bedrohten Spezies der Finanzbeamten). Na, wo sonst?
Der neuerliche Streit ist ziemlich sinnlos, denn in der juristischen Bewertung der Steuer-CD-Ankäufe sollte sich in den vergangenen Jahren nicht so viel geändert haben. Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 zumindest schon mal klargemacht, dass der deutsche Staat auch Informationen nutzen darf, die ursprünglich rechtswidrig erlangt wurden. Das muss die Justizministerin zwar nicht daran hindern, mit einem Verbot vorzupreschen, sollte aber Zweifel an den von ihr geäußerten "nicht nur ethisch-moralischen, sondern auch juristischen" Bedenken wecken. Der Graubereich, von dem die Ministerin spricht, ist zwar real, aber solange der Staat hier nicht zum Rechtsbruch anstiftet oder Bankmitarbeiter wie Agenten führt, ist er akzeptabel. Heute genauso wie vor zwei Jahren.
Was sich dagegen wirklich geändert hat, ist die politische Ausgangssituation. Das Steuerabkommen mit der Schweiz ist so gut wie tot, der Bundesrat wird ihm in der jetzigen Form zu Recht nicht zustimmen, die Schweizer werden nicht nachverhandeln. Der Deal "Geld gegen Rechtsfrieden" ist erst einmal geplatzt. Unter diesen Bedingungen die schärfste Waffe gegen Steuerflüchtlinge aus der Hand zu geben ist, sagen wir mal, ein suboptimales Vorgehen. Kein Abkommen und keine Steuer-CDs - das wäre das schlechteste aller denkbaren Ergebnisse nach dem jahrelangen Hickhack um unversteuertes deutsches Auslandsvermögen.