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Merken   Drucken   10.05.2006, 18:28 Schriftgröße: AAA

Steuerzahlerbund rechnet Mehrbelastung der Bürger aus  

Viele Alleinerziehende, Familien und Ledige müssen tiefer in die Tasche greifen, wenn 2007 das Steueränderungsgesetz in Kraft tritt. Der Bund der Steuerzahler ermittelte anhand von Beispielspielrechnungen Mehrbelastungen von 3163 Euro für Alleinerziehende, 2608 Euro für Verheiratete und 594 Euro für Ledige. von Vera Hella Fröhlich
Angemessene Steuerlast?   Angemessene Steuerlast?
Und ein lediger Pendler, der 30 Kilometer von seinem Wohnort entfernt arbeitet, muss danach im kommenden Jahr 400 Euro mehr an Steuern zahlen als bisher.
Zum Beispiel kann der oder die Alleinerziehende mit einem Kind (26 Jahre, Studentin) mit Jahresbruttolohn von 40.000 Euro, Zinserträgen von 1000 Euro und häuslichem Arbeitszimmer künftig statt einer Entfernungspauschale von 1980 Euro nur noch 660 Euro geltend machen. Das häusliche Arbeitszimmer (1250 Euro) kann nicht mehr abgesetzt werden. Zu Buche schlagen auch die geplanten Änderungen beim Sparerfreibetrag, beim Vorsorgeaufwand und beim Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende. Der Steuerzahlerbund ermittelte eine Mehrbelastung bei der Einkommensteuer von 1315 Euro und durch die Streichung beim Kindergeld von 1.848 Euro, zusammen also von 3163 Euro.
Auch der Verheiratete mit dem 26 Jahre alten Studenten als Kind und einem Jahresbruttolohn von 48.000 Euro, Zinserträgen von 2000 Euro, der 40 Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt wohnt und ein häusliches Arbeitszimmer hat, steht nach diesen Berechnungen schlechter. Seine Entfernungspauschale halbiert sich von 2640 auf 1320 Euro. Sein Arbeitszimmer kann er nicht mehr absetzen (minus 1250 Euro). Hinzu kommen Abstriche bei Sparerfreibetrag und Vorsorgeaufwand. Die Mehrbelastung bei der Einkommensteuer bezifferte der Steuerzahlerbund auf 760 Euro, durch die Streichung des Kindergelds auf 1848 Euro, macht zusammen 2608 Euro.

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  • AP, 10.05.2006
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