"Der deutsche Finanzmarkt besitzt ein großes Potenzial, das unter Beachtung der ständigen Fortentwicklung der globalen Finanzmärkte in der kommenden Legislaturperiode weiter ausgebaut werden soll", heißt es in dem am Samstag veröffentlichten Vertrag. Der Finanzmarkt erwirtschaftet rund 4,6 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Die Branche hat 1,4 Millionen zumeist gut ausgebildete Beschäftigte.
REITS: Das Regierungsbündnis spricht sich für die Einführung von Real Estate Investment Trusts (REITs) aus. Es handelt sich dabei um börsennotierte Firmen, die ausschließlich in Immobilien investieren und ihre Gewinne nahezu vollständig an die Anleger ausschütten. Mit den REITs soll ein liquider Immobilienhandel möglich werden, den es so hier in Deutschland noch nicht gibt. Experten beziffern das Potenzial des Marktes in Deutschland in den kommenden fünf Jahren auf mindestens 60 Mrd. Euro. Die Koalitionäre wollen jedoch zunächst sicher stellen, dass eine verlässliche Besteuerung der Erträge beim Anleger gesichert ist und positive Wirkungen auf Immobilienmarkt und Standortbedingungen zu erwarten sind. Das Finanzministerium hatte eine Einführung bislang für Beginn des kommenden Jahres in Aussicht gestellt. Es ist fraglich, ob sich dieser Zeitplan noch halten lässt. Im Koalitionsvertrag findet sich kein Datum.
VERBRIEFUNGSMARKT: Die Bemühungen der rot-grünen Koalition zum Ausbau eines Verbriefungsmarktes in Deutschland wollen Union und SPD fortsetzen. Welche Punkte sie dabei ins Auge gefasst haben, lässt der Koalitionsvertrag offen. Zuletzt hatte die Bundesregierung Banken die Verbriefung von Kreditforderungen erleichtert, indem sie speziellen Verbriefungsgesellschaften der Institute Nachlässe bei der Gewerbesteuer einräumte. Umstritten war damals, ob dieses Privileg auf alle Unternehmen ausgeweitet werden sollte.
PUBLIC-PRIVATE-PARTNERSHIPS (PPP): Die Koalitionäre wollen diese Form der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Staat weiter ausbauen und die Investitions- und Anlagemöglichkeiten stärken. Der Markt hat ein milliardenschweres Potenzial. Dabei geht es zum einen darum, bislang staatliche Dienstleistungen an private Betreiber auszulagern. Durch PPP können aber auch teure Investitionsprojekte - etwa ein Flughafenausbau oder andere Infrastrukturvorhaben - in Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Staat umgesetzt werden, ohne dass der Steuerzahler zunächst die vollen Kosten dafür trägt. Die Unternehmen werden an den zu erwartenden Einnahmen beteiligt, das heißt der Staat nimmt weniger ein.
PRIVATE EQUITY: SPD und Union wollen das Unternehmensbeteiligungsgesetz zu einem Private-Equity-Gesetz fortentwicklen. Unter Private Equity versteht man Beteiligungskapital, das bei besonders risikoreichen und kapitalintensiven Vorhaben zum Einsatz kommt - etwa zur Finanzierung neuer Technologien. Gewöhnlich investieren Private-Equity-Fonds über zehn bis 15 Jahre in private, nicht börsennotierte Firmen und nehmen dabei Einfluss auf die strategische Geschäftsführung. Ziel ist dabei, im Zuge der Veräußerung eine überproportionale Rendite zu erzielen. Bislang gibt es auf diesem rapide wachsenden Gebiet keinen organisierten öffentlichen Markt. Die Spielregeln nach denen sich Angebot und Nachfrage finden, gelten als komplex und nur wenig transparent.
ÜBERPRÜFUNG DER FINANZMARKTAUFSICHT: Die große Koalition will eine Bilanz der Arbeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erstellen, die die rot-grüne Koalition 2002 aus den damaligen Bundesaufsichtsämtern für Wertpapieraufsicht, für das Kreditwesen und für das Versicherungswesen geformt hatte. Gegebenenfalls seien die Arbeitsabläufe und die Organisation anzupassen. Zudem soll das Bundesfinanzministerium eine stärkere Rechts- und Fachaufsicht über die BaFin erhalten. Was damit konkret gemeint ist, lässt der Koalitionsvertrag offen. Insbesondere aus der Union hatte es Stimmen gegeben, die die Kompetenzen der BaFin als zu weit reichend beurteilten und für eine Eindämmung plädierten.
EINHEITLICHE BÖRSENAUFSICHT: Die von SPD und Grünen immer wieder eingeforderte einheitliche Börsenaufsicht soll nach Willen der großen Koalition kommen. Dies soll in Abstimmung mit den Ländern geschehen. Insbesondere die unionsregierten Länder hatten einen solchen Schritt jedoch zuvor im Bundesrat verhindert. Die bisherige Struktur mit acht verschiedenen Aufsichten führt nach Einschätzung von Experten zu einer Zersplitterung der Aufsicht. Die unterschiedliche Ausgestaltung der Handelssysteme in den einzelnen Ländern erschwerten eine einheitliche Auslegung und Anwendung des Börsenrechts.
HEDGE-FONDS: Trotz der von SPD-Chef Franz Müntefering angestoßenen Heuschrecken-Debatte, die insbesondere eine stärkere Regulierung von Hedge-Fonds zum Ziel hatte, sollen die Spielregeln für diese Anlageinstrumente in Deutschland nicht verändert werden. Der Regulierungsansatz der großen Koalition geht über die nationale Grenze hinaus. "Auf internationaler Ebene wird sich die Bundesregierung für eine angemessene Aufsicht und Transparenz von Hedge-Fonds einsetzen", heißt es im Vertrag.
BÜROKRATIEABBAU, ANLEGERSCHUTZ, CORPORATE GOVERNANCE: Die große Koalition will eine interministerielle Arbeitsgruppe schaffen, die im Gespräch mit Marktteilnehmern ein "Möglichkeitspapier" zum Bürokratieabbau im Finanzsektor vorlegen soll. Bestehende Gesetze, Verordnungen und sonstige Regulierungen seien darauf zu überprüfen, ob sie ihr Ziel kostengünstig erreichen. Als Startprojekt biete sich die anstehende Novelle des Investmentgesetzes an. Der Anlegerschutz soll nach Willen der Koalitionäre nach dem Leitbild des mündigen Bürger ausgestaltet werden. Die bestehenden Corporate Governance Regelungen will die große Koalition der internationalen Entwicklung anpassen. Die Transparenz über die Eigentümerverhältnisse soll verbessert werden. Die Modernisierung des Bilanzrechts und die wechselseitige Anerkennung deutscher, europäischer und amerikanischer Rechnungslegungsvorschriften seien vordringliche Maßnahmen.