Im Streit um das Steuerabkommen mit der Schweiz geht die Bundesregierung auf maximale Konfrontation zu den rot-grün regierten Ländern. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) drohte am Wochenende mit einem Gesetz, das den Ländern den umstrittenen Ankauf von CDs mit Bankdaten deutscher Steuersünder verbietet. Steuerhinterziehung dürfe nicht "mit Hilfe von Kriminellen und windigen Datenhehlern" bekämpft werden, sagte sie der "Süddeutschen Zeitung". Ihr Ministerium prüfe, wie eine Regelung gegen den Ankauf illegal erlangter Daten gestaltet werden könne.
Der Vorstoß der Justizministerin ist eine Provokation für SPD und Grüne. Die rot-grün regierten Länder wollen das mit der Schweiz ausgehandelte Steuerabkommen im Bundesrat blockieren, falls dieses nicht verschärft wird, und setzen auf den Abschreckungseffekt von Steuer-CDs. Mit einem Verbot, gestohlene Daten deutscher Kunden im Ausland zu kaufen, würden die Länder ihr effektivstes Instrument im Kampf gegen Steuerhinterziehung verlieren. Zuletzt hatte Nordrhein-Westfalen mehrere CDs mit Kundendaten von Schweizer Banken gekauft.
Leutheusser-Schnarrenbergers Drohung belegt auch, dass die Bundesregierung das Abkommen wegen des Widerstands im Bundesrat und geringer Nachverhandlungsspielräume auf Schweizer Seite aufgegeben hat. Die Position des Bundes war stets, dass der Ankauf von Bankdaten obsolet wäre, wenn das Abkommen in Kraft tritt. Die Vereinbarung sieht eine anonyme Besteuerung und Legalisierung deutscher Schwarzgelder in der Schweiz vor.
In der Opposition stieß die Ankündigung eines Kaufverbots für gestohlene Bankdaten auf Empörung. Offensichtlich habe nun auch bei Leutheusser-Schnarrenberger der Klientelschutz Vorrang vor dem Steueranspruch des Staates, sagte SPD-Fraktionsvize Joachim Poß der FTD. "Da hat das FDP-Mitglied über die Justizministerin gesiegt." Die Ministerin sagte zur Begründung, der Kauf von Bankdaten bewege sich auch juristisch in einem "hochproblematischen Graubereich". Steuerhinterziehung sei kein Kavaliersdelikt, "aber das heißt nicht, dass die Kavallerie durch den Rechtsstaat reiten darf".
Seit dem ersten Kauf von Kontodaten 2008 ist dieses Instrument umstritten. 2010 entschied das Verfassungsgericht, dass gestohlene Daten in Strafverfahren genutzt werden dürfen. Ebenfalls 2010 bewertete das Bundesfinanzministerium den Datenankauf als "rechtlich zulässig". In einem Schreiben, das der FTD vorliegt, bat es das damals CDU-geführte NRW-Finanzministerium sogar, den Kauf "unverzüglich" abzuschließen. Der heutige NRW-Ressortchef Norbert Walter-Borjans (SPD) warf dem Bund vor, mit zweierlei Maß zu messen. Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums sagte, das Schreiben stamme aus einer Zeit, in der es noch kein Steuerabkommen gab. Dieses sei rechtlich die sauberste Lösung.