Je mehr mitreden, desto länger wird diskutiert. Und wenn unklar ist, wer wofür zuständig ist, dauert es ewig, bis eine Entscheidung fällt. Eigentlich ist es also gut, wenn Bund und Länder beim Straßenbau klarer als bisher regeln wollen, wer welche Wege bezahlt und baut. Nur: Wenn der Bund dabei auch die Zuschüsse für die Verkehrsinfrastruktur kürzt, ist das ungerecht. Eigentlich war vereinbart, dass Bund und Länder den Bedarf der Kommunen ab 2014 prüfen. Doch das Bundesfinanzministerium will die 1,3 Mrd. Euro Zuschuss pro Jahr, die die Länder an die Kommunen verteilen, von 2014 bis 2019 auf null senken. Darüber wird am Donnerstag in Berlin beraten.
Sind Kommunen künftig allein für den Ausbau von Ortsstraßen - und die Finanzierung - zuständig, werden viele das finanziell schwer abfedern können. Die Gemeinden haben kaum in der Hand, wie viel Geld sie einnehmen: Sie finanzieren sich aus Zuschüssen von Bund und Ländern - wie dem zur Verkehrsinfrastruktur - und aus der Gewerbesteuer. Und Letztere hängt davon ab, wie die Konjunktur verläuft und wie stark die Region wirtschaftlich ist, in der die jeweilige Gemeinde liegt.
Wer also in Bayern oder Baden-Württemberg unterwegs ist, wird mit dem Auto nicht plötzlich mehr Schlaglöchern ausweichen müssen. Aber für Autofahrer und Kommunen im ländlichen Osten und Westen bedeutet die Kürzung einen Hindernislauf. So werden die Starken stärker und die Kleinen chancenlos. Ob sich neue Firmen im Einzugsgebiet ansiedeln, das haben Kommunen nicht in der Hand. Es wird aber nicht einfacher, Unternehmen für den eigenen Standort zu begeistern, wenn der Weg dorthin über einen asphaltgrauen Schweizer Käse führt.
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Zumal: Die Finanzierung durch die Länder wird für die Kommunen bald noch schwieriger. Ab 2014 ist das Geld des Bundes, das die Länder an die Gemeinden weiterreichen, nicht mehr an einen Zweck - Bau von Ortsstraßen - gebunden, die Länder könnten es auch anderweitig ausgeben. So wird doppelt am Infrastrukturbudget der Kommunen gekürzt. Wobei die Mittel für den Straßenbau ohnehin nicht sehr üppig sind. Oft reicht es gerade, um Schäden zu beseitigen.
Auch der aktuelle Vorstoß des Bundes ist nur Flickwerk und keine vorausschauende Lösung. Besser wäre es, die Reform für die Zuständigkeit und Finanzierung im Straßenbau zusammen mit dem neuen Länderfinanzausgleich zu verhandeln, der ab 2020 gelten soll. Bis 2019 müsste mit Überbrückungszahlungen dafür gesorgt werden, dass Länder und Kommunen sicher planen können. Das muss bei so langfristigen Projekten wie Straßenbau berücksichtigt werden. Sonst muss sich der Bund den Vorwurf gefallen lassen, er wolle sich nur aus der Verantwortung stehlen - statt sie klarer zu regeln.
Denn Schlaglöcher erzeugen Langsamkeit und mehr Zeit zum Denken. Und ich hoffe nicht, daß der Autor "Autobahn" gemeint hat. Denn dann würde er sofort geschlachtet werden.