Der Ordner "Eigene Dateien" bleibt vor BKA-Angriffen zunächst geschützt
Dem aktuellen Entwurf zufolge würden nur BKA-Mitarbeiter und der Datenschutzbeauftragte der Behörde entscheiden, ob Daten dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen seien oder nicht. Nur wenn das BKA Zweifel habe, soll ein Richter eingeschaltet werden.
Das Bundesinnenminsterium sieht keinen Grund für weitere Zugeständnisse. "Wir sind davon überzeugt, dass wir ein gutes Gesetz gemacht haben", sagte ein Sprecher von Ressortchef Wolfgang Schäuble (CDU). Auch Regierungssprecher Ulrich Wilhelm hofft noch, dass die Ländekammer dem Gesetz am 28. November zustimmt. "Sollte es keine Entscheidung geben im Bundesrat nächste Woche, dann wird der Vermittlungsausschuss die nächste Verfahrensstufe sein", sagte er.
Davon gehen mittlerweile die Innenpolitiker der Koalition aus. SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte, er könne sich vorstellen, über die Eilfallregelung noch einmal zu sprechen. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Wolfgang Bosbach (CDU), erwartet zwar auch ein Vermittlungsverfahren. Er könne aber nach mehrjährigen Verhandlungen und der Zustimmung der SPD-Spitze keinen Spielraum für Änderungen mehr erkennen, sagte er der "Stuttgarter Zeitung".