Laut der am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) betrugen die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit 2004 noch 92 Mrd. Euro. Zwischen 2005 und 2007 reduzierten sie sich dann um rund 25 Mrd. auf 68 Mrd. Euro. Die Zahl der Arbeitslosen ging im selben Zeitraum um rund 21 Prozent zurück. Die Kosten je Arbeitslosen sanken um rund 7 Prozent.
Anfang 2005 war die Hartz-IV-Reform in Kraft getreten, durch die Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt wurden. Laut IAB entsteht mehr als die Hälfte der Kosten für die öffentlichen Haushalte direkt durch Ausgaben, vor allem für Arbeitslosengeld I und II. Im Jahr 2007 lagen ihre Kosten bei 35 Mrd. Euro, zugleich hatte der Staat Einnahmeausfälle bei Steuern und Sozialbeiträgen von 33 Mrd. Euro.
Im Durchschnitt kostete ein Arbeitsloser die öffentlichen Haushalte laut IAB im Jahr 2007 durchschnittlich 17.900 Euro. Empfänger vonn Arbeitslosengeld-II verursachten im Durchschnitt Kosten von 18.300 Euro, Empfänger von Arbeitslosengeld I dagegen 22.700 Euro. Die 15 Prozent der Arbeitslosen, die keine Leistungen beziehen, kosteten den Staat immer noch durchsschnittlich 9.500 Euro - primär wegen der Einnahmeausfälle bei Steuern und Sozialabgaben.
Dem IAB zufolge werden die Kosten der Arbeitslosigkeit auf Grund der guten Wirtschaftsentwicklung zwar auch 2008 sinken, angesichts der sich abschwächenden Konjunktur könne die Entwicklung aber 2009 stocken. In diesem Zusammenhang wiederholte die BA ihre Warnung vor einer weiteren Absenkung des Beitragssatzes.