FTD.de » Politik » Deutschland » Althaus muss mit Vorstrafe ins Wahljahr

Merken   Drucken   03.03.2009, 17:39 Schriftgröße: AAA

Tödlicher Skiunfall: Althaus muss mit Vorstrafe ins Wahljahr  

Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus ist wegen fahrlässiger Tötung im Schnellverfahren zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Bezirksgericht im österreichischen Irdning verhängte gegen den CDU-Politiker nach einer überraschend kurzfristig angesetzten Verhandlung eine Strafe von 33.300 Euro (180 Tagessätze). von Falk Heunemann (Berlin)
Zudem muss er 5000 Euro Schmerzensgeld an den Ehemann der 41-jährigen Frau zahlen, die am Neujahrstag nach dem Zusammenstoß mit Althaus auf der Skipiste gestorben war.
Bei einem Wiedereinstieg in die Politik wäre Althaus damit im Wahljahr durch eine Vorstrafe belastet. "Es handelt sich um eine Vorstrafe, die nicht ins Führungszeugnis eingetragen wird", sagte Gerichtssprecherin Sabine Anzenberger. Wie die thüringische Staatskanzlei mitteilte, akzeptiert der Regierungschef das Urteil.
Laut Gutachten war Althaus auf einer Pistenkreuzung gegen die Fahrtrichtung abgebogen. Der CDU-Politiker wird seit dem Unfall wegen eines Schädel-Hirn-Traumas am Bodensee behandelt. Seine Ärzte hatten erklärt, Althaus könne vor dem Sommer in die Politik zurückkehren.

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