Wenn ernsthaft über die Abschaffung der Abgeltungssteuer nachgedacht wird, frage ich mich wann wir mal zu einer wirklichen Steuervereinfachung kommen. durch die Abgeltungssteuer werden gem. § 32 d Abs. 1 ESTG schon heute diejenigen einkünfte nicht erfasst, die den anderen Einkommensarten zuzurechnen sind.
Des Weiteren besteht für zuvor angesprochenen Personen, deren pers. Steuersatz unter 25 % liegt die möglichkeit einer Antragsveranlagung.
Also: Finger weg von der Abschaffung der Abgeltungssteuer!