FTD.de » Politik » Deutschland » Steinbrücks Abgeltungsteuer taugt doch etwas

Merken   Drucken   24.01.2011, 14:06 Schriftgröße: AAA

Trotz Einnahmeeinbruchs: Steinbrücks Abgeltungsteuer taugt doch etwas

Kommentar Kaum sinken die Einnahmen aus der Abgeltungsteuer, kommen die Kritiker aus ihren Löchern: Die Steuergewerkschaft und die Grünen wollen die Steuer abschaffen und wieder den Spitzensteuersatz anwenden. Doch das ist voreilig. von Jens Tartler 
Auf den ersten Blick sieht der Einbruch gewaltig aus: Von 12,4 auf 8,7 Mrd. Euro ist das Steueraufkommen aus Zinsen und Veräußerungsgewinnen im vergangenen Jahr eingebrochen. Das sind rund 30 Prozent.
Doch auf den zweiten Blick relativiert sich das Minus. Zum einen schwanken auch andere Steuerarten wie die Körperschaft- oder die Gewerbesteuer in ihrem Aufkommen stark. Die Körperschaftsteuer ist nach ihrer Reform im Jahr 2000 sogar vorübergehend ins Negative gerutscht. Die Finanzämter mussten mehr erstatten, als sie aus dieser Steuer einnahmen - und trotzdem hat niemand ernsthaft die Abschaffung der Körperschaftsteuer gefordert.
Zum anderen muss man berücksichtigen, dass im Zuge der Finanzkrise das Zinsniveau deutlich gesunken ist, von 3,0 Prozent Ende 2009 auf 2,1 Prozent im September 2010. Weniger Zinsen bedeuten natürlich auch weniger Steuern.
Hinzu kommt: Die Dividenden sind in dem Steueraufkommen, das jetzt gesunken ist, gar nicht enthalten. Und die Einnahmen aus der Dividendenbesteuerung haben 2010 um 4,1 Prozent zugelegt, im Dezember sogar um 24,2 Prozent. Unternehmen wie RWE  oder die Deutsche Telekom  bieten mittlerweile eine Dividendenrendite von sechs bis sieben Prozent. Auch Verschiebungen im Verhalten der Anleger schlagen sich auf das Steueraufkommen in den einzelnen Sparten nieder.
Wenn jetzt der Finanzexperte Gerhard Schick von den Grünen und der Chef der Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, die Abschaffung der Abgeltungsteuer von 25 Prozent fordern, wollen sie die Gunst der Stunde nutzen. Ihnen war es von Anfang an ein Dorn im Auge, dass seit 2009 Kapitalerträge nur noch pauschal besteuert werden und nicht mit dem persönlichen Grenzsteuersatz, der bis zu 45 Prozent betragen kann.
Aber die Argumente für die Steuer - Vereinfachung und weniger Ausweichmöglichkeiten - sind nach wie vor gültig. Auch andere Länder bieten eine vergleichsweise attraktive Besteuerung von Kapital. Da würde es Deutschland wenig helfen, auf der reinen Lehre zu beharren, um den Spitzensteuersatz kassieren zu können. Der frühere SPD-Finanzminister Peer Steinbrück hatte recht, als er bei der Einführung der Abgeltungsteuer sagte: "Besser 25 Prozent von x als 45 Prozent von nix."
  • FTD.de, 24.01.2011
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Kommentare
  • 26.01.2011 16:56:41 Uhr   Philipp Ziegelmeyer: abschaffung EST

    Wenn ernsthaft über die Abschaffung der Abgeltungssteuer nachgedacht wird, frage ich mich wann wir mal zu einer wirklichen Steuervereinfachung kommen. durch die Abgeltungssteuer werden gem. § 32 d Abs. 1 ESTG schon heute diejenigen einkünfte nicht erfasst, die den anderen Einkommensarten zuzurechnen sind.

    Des Weiteren besteht für zuvor angesprochenen Personen, deren pers. Steuersatz unter 25 % liegt die möglichkeit einer Antragsveranlagung.

    Also: Finger weg von der Abschaffung der Abgeltungssteuer!

  • 25.01.2011 10:39:40 Uhr   Nordlicht: Abgeltungssteuer
  • 24.01.2011 23:25:14 Uhr   SeaLand: Abgeltungsteuer
  • 24.01.2011 23:14:46 Uhr   Abschaffen: Der Kleine ist wieder der Dumme
  • 24.01.2011 21:02:31 Uhr   Werner Hess: @BillyOcean
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