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Merken   Drucken   31.10.2011, 12:00 Schriftgröße: AAA

Türken in Deutschland: Steuerbescheid zum Gastarbeiter-Jubiläum

Pünktlich zum 50. Jahrestag des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens erinnert sich die Bundesregierung einstiger Gastarbeiter, die ihren Ruhestand am Bosporus genießen wollen. Aber statt Blumen kriegen sie Steuerbescheide: von Jens Tartler  Berlin
Am Mittwoch wird es wieder feierlich. Dann empfängt Angela Merkel in Berlin Recep Tayyip Erdogan. Mit einem Staatsakt werden die Kanzlerin und der türkische Ministerpräsident den 50. Jahrestag des Anwerbeabkommens zwischen den beiden Staaten würdig begehen.
50 Jahre Türken in Deutschland

Am 30. Oktober 1961 kam der erste Türke als angeworbene Arbeitskraft nach Deutschland. "Gastarbeiter" hießen sie lange, geblieben sind viele. Testen Sie Ihr Wissen rund um die Deutschtürken.

Was wurde im Zuge des Anwerbeabkommens bei den türkischen Bewerbern überprüft?

Zuwanderung: 50 Jahre Türken in Deutschland

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Den rund 50.000 Türken, die oft jahrzehntelang in Deutschland gearbeitet haben und jetzt ihren Ruhestand unter Olivenbäumen genießen wollen, ist dagegen wohl nicht nach Feiern zumute. Sie müssen künftig auf ihre Renten aus Deutschland Steuern zahlen - obwohl sie ihren Wohnsitz bewusst aus Almanya wegverlegt haben.
Was sich zunächst anhört wie ein diplomatischer Unfall zum schlechtestmöglichen Zeitpunkt, ist für die Bundesregierung bloße Steuersystematik. Schließlich hat Deutschland schon 2005 - nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts - die sogenannte nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Das hat zur Folge, dass auch Ruheständler auf ihre Renten Steuern zahlen müssen. Bisher galt das nicht für Senioren, die im Ausland wohnen. Jetzt aber, wo Deutschland mit 211 Mrd. Euro Staatsgeld für andere Länder bürgt, will die Regierung nicht mehr tatenlos zuschauen, wie sich mögliche Steuerzahler davonmachen.
"Dazu weicht sie im neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei bewusst vom Musterabkommen der Industrieländerorganisation OECD ab", sagt der Steuerexperte Frank Hechtner von der FU Berlin. Normalerweise müssen Rentner nur in dem Land Steuern zahlen, in dem sie auch wohnen.
Wie das Bundesfinanzministerium auf eine parlamentarische Anfrage der Linke-Abgeordneten Barbara Höll mitteilt, gab es 2010 rund 43.000 Menschen in der Türkei, die eine deutsche Rente bekamen. Die Rentenversicherung geht sogar von gut 53.000 Begünstigten aus, die 297 Mio. Euro kassierten. Das sind im Durchschnitt 5600 Euro im Jahr. So werden einige der Rentner unter dem Freibetrag von 10.000 Euro liegen, den die türkische Regierung ausgehandelt hat.
Unter den 50 Staaten, mit denen Deutschland neue Abkommen eingegangen ist, ist das die große Ausnahme. Spanien zum Beispiel wird dieses Privileg nicht zugestanden. So sagt Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk von der CSU unverblümt, abhängig von den "Migrations- und Zahlungsströmen" komme es zu "unterschiedlichen Verhandlungsergebnissen". Das Jubiläumspräsent hätte also noch weitaus gehässiger ausfallen können.
  • FTD.de, 31.10.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland,
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