Bei der Wahl zählen Erst- und Zweitstimmen
SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann fürchtet nun ein verfassungswidriges Wahlergebnis. Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht wegen einer anderen Besonderheit des Wahlrechts, dem negativen Stimmgewicht, eine Änderung des ganzen Systems der Überhangmandate verlangt. Die Richter haben aber ausdrücklich zugelassen, dass 2009 nach dem eigentlich verfassungswidrigen Recht gewählt wird.
Ein Regieren mit Überhangmandaten hätte aber nicht nur diesen rechtlichen Schönheitsfehler. Es birgt auch Gefahren, denn Überhangmandate werden bei Rücktritt oder Tod des Inhabers nicht ersetzt. Schon in dieser Wahlperiode wäre deswegen die CDU/CSU-Fraktion fast auf SPD-Größe geschrumpft.
Über eine womöglich "ergaunerte Mehrheit" schimpft Grünen-Spitzenkandidat Jürgen Trittin. Um das zu verhindern, verfolgt seine Partei mancherorts eine unkonventionelle Strategie: Grüne Bundestagskandidaten wie Hubertus Grass in Ostsachsen rufen dazu auf, nicht sie selbst zu wählen, sondern die Erststimme der SPD zu geben. Denn in vielen Wahlkreisen nützt nur die Zweitstimme den Grünen, die Erststimme wäre verschenkt.
Derlei Strategiesperenzien sind die Sozialdemokraten abhold. Sie bleiben bei bewährten Wahlkampfmethoden. Mit Erfolg: Laut Election.de nahmen sie der Union zuletzt wieder mehrere Wahlkreise ab. Dass die SPD gut beraten ist, nicht auf grüne Spielchen zu bauen, zeigt sich in Baden-Württemberg. Ausgerechnet dort, wo CDU-Überhangmandate wahrscheinlich sind, versuchen Parteichef Cem Özdemir und andere prominente Grüne, der SPD Erststimmen abzujagen.