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Merken   Drucken   18.07.2005, 11:04 Schriftgröße: AAA

Umbau der Firmenbesteuerung nimmt Form an  

Die Reform der Unternehmensbesteuerung in Deutschland nimmt konkrete Formen an. Die entsprechende Kommission der Stiftung Marktwirtschaft hat ein neues Konzept erarbeitet, wie Kommissionsmitglied Norbert Herzig der FTD sagte. von Jens Tartler, Berlin
Auch Bundesfinanzminister Hans Eichel kündigte eine umfassende ...   Auch Bundesfinanzminister Hans Eichel kündigte eine umfassende Reform für das Jahr 2007 an
An dem Konzept, dessen Kernpunkt eine einheitliche Unternehmenssteuer von 22 Prozent und eine Gemeindesteuer von maximal acht Prozent als Ersatz für die Gewerbesteuer ist, will sich die Union nach einem Wahlsieg orientieren. Die Stiftung stellt ihr Modell am Dienstag vor.
Auch Bundesfinanzminister Hans Eichel, der eine SPD-Arbeitsgruppe zum Thema Steuern leitet, kündigte am Wochenende eine umfassende Reform für das Jahr 2007 an. Als Zwischenschritt werde die SPD gleich nach der für Herbst geplanten Bundestagswahl die Körperschaftsteuer von 25 auf 19 Prozent senken, sagte Eichel der Nachrichtenagentur Reuters. Von 2007 an sollten fast alle deutsche Unternehmen ausschließlich Körperschaftsteuer zahlen. Für sehr kleine Betriebe werde es Ausnahmen geben. So könnten sie auch weiterhin von den einfachen Buchführungsregeln profitieren und würden durch die Reform nicht belastet.
Beide Reformansätze haben gemeinsam, dass sie Unternehmensgewinne deutlich günstiger besteuern wollen als Arbeitnehmereinkünfte. Das sei notwendig, um im internationalen Standortwettbewerb mithalten zu können, argumentieren die Experten beider Seiten. Die Professorenrunde der Stiftung Marktwirtschaft hat bessere Chancen auf Umsetzung ihrer Ideen als Eichel, der nach einer Bundestagswahl sein Amt voraussichtlich verlieren würde.
Von Optionsmodellen verabschiedet
Der Kölner Professor Herzig sagte, die Kommission habe sich von ihren Optionsmodellen verabschiedet. Bei einer Expertenanhörung am 15. Juni sei überdeutlich geworden, dass dieses Konzept nicht praxistauglich sei. "Der Dualismus zwischen Körperschaftsteuer und Einkommensteuer würde erhalten bleiben und sogar noch komplizierter", so Herzig. Ursprünglich wollten die Professoren Personengesellschaften die Option einräumen, Körperschaftsteuer zu zahlen statt Einkommensteuer wie nach geltendem Recht.
Mit ihrer neuen Unternehmenssteuer wollen die Experten eine einheitliche Steuer für alle Firmen schaffen - unabhängig von der Rechtsform. Der Satz von 22 Prozent würde auf der Unternehmensebene erhoben. Entnimmt der Gesellschafter einer Personengesellschaft Gewinne, wird die Differenz zu seinem persönlichen Einkommensteuersatz nachbelastet.
Unternehmer, die nur geringe Gewinne machen, sollen durch die Einheitssteuer von 22 Prozent keinesfalls höher belastet werden als heute. "Das wäre ein Eigentor", sagte Herzig. Schließlich beträgt der Eingangssteuersatz heute 15 Prozent und soll nach dem Willen der Union auf zwölf Prozent fallen. Deshalb will die Kommission bis zu Gewinnentnahmen von 120.000 Euro grundsätzlich den Einkommensteuertarif anwenden.
Berechnung wird vereinfacht
Die Gewerbesteuer wollen die Professoren so ersetzen: Die Kommunen sollen eine Gemeindeunternehmenssteuer erhalten, deren Bemessungsgrundlage exakt der der allgemeinen Unternehmenssteuer entspricht. Dadurch wird die Berechnung vereinfacht. Die Bemessungsgrundlage der heutigen Gewerbesteuer enthält auch ertragsunabhängige Elemente wie Schuldzinsen und unterscheidet sich dadurch von der Bemessungsgrundlage der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Das bedeutet für Unternehmen und Finanzverwaltung mehr Aufwand. Auf die neue Steuer sollen die Gemeinden - wie bisher bei der Gewerbesteuer - ein Hebesatzrecht erhalten. Die Steuerlast soll aber acht Prozent nicht übersteigen. Zusammen mit der allgemeinen Unternehmenssteuer ergibt sich eine Belastung von höchstens 30 Prozent (plus Solidaritätszuschlag). Heute sind es für die Kapitalgesellschaften schon im Durchschnitt 38,5 Prozent.
Nach Vorstellung der Professoren sollen die Gemeinden auch einen Anteil an der Lohnsteuer erhalten, die die Unternehmen und Behörden auf ihrem Gebiet an den Fiskus abführen. Auch hier soll es ein Hebesatzrecht geben. Schließlich soll der Einkommensteueranteil für die Einwohner direkt der Wohnsitzgemeinde zufließen. Heute kommen die Kommunalanteile der Steuer in einen Topf, aus dem das Geld wieder verteilt wird.
  • Aus der FTD vom 18.07.2005
    © 2005 Financial Times Deutschland,
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