Seit dem Wochenende wird gerätselt, wer hinter der umstrittenen Onlineattacke steckt. Die Grünen waren die ersten, die auf den Freistaat tippten. Der Innenminister des Landes bestätigt den Verdacht. Einen Rechtsverstoß kann er nicht erkennen.
Der vom Chaos Computer Club (CCC) bekannt gemachte Staatstrojaner zur Online-Überwachung stammt aus Bayern. Das bestätigte am Montag das bayerische Innenministerium. Die Erstbewertung des Landeskriminalamts ergab nach Angaben von Innenminister Joachim Herrmann (CSU), dass die dem CCC zugespielte Software einem Ermittlungsverfahren der bayerischen Polizei aus dem Jahr 2009 zugeordnet werden kann. Noch nicht geklärt ist laut Herrmann, ob es sich bei der vorliegenden Datei um eine Testversion oder um die später tatsächlich eingesetzte Software handelt.
Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall (SPD) stoppte nach der Kritik am Einsatz des Staatstrojaners die Nutzung der Software. Bisher nutzte die baden-württembergische Polizei dieselbe Basisversion wie in Bayern. Gall will die Verwendung zusammen mit dem Bund und anderen Bundesländern rechtlich überprüfen. Zugleich sagte er, dass eine Überwachung von verschlüsselter Telefon- und Mail-Kommunikation nötig sei, um schwere Straftaten aufklären zu können.
Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) fordert eine schnelle Aufklärung "Wir müssen alles tun, damit die Bürger das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht verlieren."
Die Forderung von SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles, Online-Durchsuchungen bis zur Klärung des möglicherweise illegalen Einsatzes von Staatstrojanern auszusetzen, stößt bei der Deutschen Polizeigewerkschaft auf scharfe Kritik:"Die Behauptung der SPD-Generalsekretärin Nahles, dass hier ein eklatanter Verstoß gegen Grundrechte vorläge, ist absoluter Blödsinn."
Der Feind in deinem Computer?
Bayern Innenminister Herrmann sagte, das Landeskriminalamt habe nach Einschätzung des Ministeriums beim Einsatz der Trojaner alle rechtlichen Vorgaben eingehalten. Er schaltete den bayerischen Datenschutzbeauftragten Thomas Petri in den Fall ein. Der solle als "unabhängiger Fachmann" sowohl die Einhaltung der Rechtsvorschriften als auch die technische Umsetzung der Online-Überwachung prüfen.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung 2008 sei die Online-Überwachung zulässig, wenn sie sich "ausschließlich auf Daten aus einem laufenden Telekommunikationsvorgang beschränkt und dies durch technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben sichergestellt wird", sagte der CSU-Politiker. Im Klartext soll das heißen: Die Ermittler hätten laut dem Ministerium nicht auch noch die Festplatte ausgeforscht. Das wäre ohne eigene richterliche Genehmigung verboten.
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nimmt die Vorwürfe des Chaos Computer Clubs nach Worten ihres Chefsprechers Steffen Seibert sehr ernst.
Der Landshuter Rechtsanwalt Patrick Schladt erklärte zu dem Fall: "Aufgespielt wurde der Trojaner bei Gelegenheit einer Kontrolle meines Mandanten durch den Zoll auf dem Münchener Flughafen." Auch wenn die Maßnahme von bayerischen Behörden kontrolliert worden sei, stehe für ihn außer Frage, dass Stellen des Bundes - etwa der Zoll - beteiligt gewesen seien, heißt es in einer Mitteilung, die das Internet-Portal "ijure.org" veröffentlichte. Das Landsgericht Landshut hatte die Aufnahme der Bildschirmfotos Anfang des Jahres für rechtswidrig erklärt und dem Landeskriminalamt weitere Bildschirmaufnahmen verboten.
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