Peter Müller
"Deshalb sehe ich nicht, dass wir dem Gesetzesvorschlag der Bundesregierung zustimmen werden." Hartz IV dürfte damit zu einem zentralen Streitpunkt im kommenden Bundestagswahlkampf werden. Die SPD wird der Union voraussichtlich vorwerfen, die geplanten Erleichterungen für ältere Arbeitslose blockiert zu haben. Das Thema "Arbeit" ist ohnehin elementarer Baustein des SPD-Wahlkampfprogramms, das kommende Woche vorgelegt wird. "Hartz IV wird sicher insgesamt ein zentrales Thema des Bundestagswahlkampfs werden. Ich glaube schon, dass sich alle dazu positionieren werden", sagte Müller.
"Das Einzige, was die SPD uns vorwerfen kann, ist, dass wir uns an dem Prinzip orientieren, wer länger einzahlt, soll auch länger Leistungen bekommen", sagte der saarländische Regierungschef. "Das ist die richtige Verhandlungsgrundlage. Dazu gibt es einen Vorschlag der Unionsseite." Die Union werde damit in den Wahlkampf ziehen. Im Fall eines Wahlsiegs wollen CDU und CSU durchsetzen, dass die Zahlung von Arbeitslosengeld I an die Dauer der Beitragszeit zur Arbeitslosenversicherung gekoppelt wird.
Druck der SPD-Linken
Hintergrund sind die Pläne der SPD, einen Teil der Arbeitsmarktreformen zurückzunehmen. Auf Druck der Linken hatten SPD und Grüne Ende vergangener Woche im Bundestag beschlossen, älteren Arbeitnehmern eine Schonfrist von zwei Jahren zu gewähren. Sechs Monate nach dem Start von Hartz IV wollte die rot-grüne Bundesregierung damit ein Kernstück ihrer Arbeitsmarktreformen rückgängig machen.
Mit der angekündigten Blockade des Bundesrates treten nun die geplanten Hartz-IV-Reformen unverändert im Februar nächsten Jahres in Kraft. Ab Februar 2006 wird damit die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für ältere Arbeitslose gekürzt. Arbeitslose bis 55 Jahre werden nur noch zwölf Monate Arbeitslosengeld bekommen können, alle über 55 Jahre 18 Monate. Bislang galt eine Höchstbezugsdauer von 32 Monaten.
Der Bundesrat hat in dieser Frage zwar kein Zustimmungsrecht, er kann jedoch Einspruch gegen die geplante Änderung erheben und das Gesetzgebungsverfahren dadurch verzögern. "Es stellt sich die Frage, ob bis zum vermuteten Zeitpunkt der Bundestagswahl das Verfahren noch mit Aussicht auf Erfolg abgeschlossen werden kann. Da bin ich eher skeptisch", meint auch Müller.
Senkung des Arbeitslosen-Beitrags
Müller deutete zudem an, dass die Union erwägt, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung langsamer als bisher geplant von 6,5 auf 5 Prozent zu senken. Dadurch entstünden Beitragsausfälle von 11 Mrd. Euro, die durch Kürzungen und Einsparungen aufgefangen werden müssten.
"Das ist eine kommunizierende Röhre mit dem Beitrag zur Arbeitslosenversicherung", sagte Müller. "Die Beiträge können nur in dem Umfang sinken, in dem tatsächlich Entlastungen auf der Leistungsseite eintreten."
In der CDU/CSU-Fraktion gibt es Überlegungen, die Absenkung des Beitragssatzes über drei Jahre zu strecken. Grund für die Streckung sind erwartete Ausfälle durch die geplante Streichung des so genannten Aussteuerungsbetrags. Das ist eine Strafzahlung, die die Bundesanstalt für Arbeit für jeden Arbeitslosen, der länger als ein Jahr nicht vermittelt wird, an den Bundeshaushalt leisten muss.
"Der Aussteuerungsbetrag ist systemwidrig", sagte Müller. "Wir halten daran fest, dass er am Ende nicht mehr von der Bundesanstalt für Arbeit aufgebracht werden soll. Wie man dieses Ziel erreicht, ist etwas, was wir noch einmal genau überdenken müssen."
Würde die Union wie geplant den Aussteuerungsbetrag auf einen Schlag abschaffen, würde zwar die Bundesanstalt um 7 Mrd. Euro entlastet, der gleiche Betrag jedoch würde im Bundeshaushalt fehlen. Das wäre angesichts der dramatischen Haushaltslage eine große Belastung. Die restlichen 4 Mrd. Euro, die zur Finanzierung der Beitragssenkung nötig sind, sollen über Kürzungen bei der Arbeitsmarktpolitik aufgebracht werden.