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Merken   Drucken   27.06.2006, 16:22 Schriftgröße: AAA

Union setzt Änderungen am Antidiskrimienrungsrecht durch  

Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben sich auf Drängen der Union doch noch auf Korrekturen beim geplanten Antidiskriminierungsrecht geeinigt. So soll etwa das Verbot der Benachteiligung wegen einer Weltanschauung gestrichen worden sein.
Zudem wurden offenbar die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Gesetz verkürzt und Beweisregeln verändert, berichtete die Deutsche Presse-Agentur. Eine Klarstellung gab es demnach auch im Hinblick auf die Befugnisse der Gewerkschaften nach dem geplanten allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Danach kann eine Gewerkschaft grobe Verstöße gegen das Gesetz in einem Betrieb vor Gericht bringen, sofern es in diesem Betrieb keinen Betriebsrat gibt. Anderenfalls ist nur der Betriebsrat zu einer solchen Klage berechtigt.
Klargestellt wird in der Gesetzesbegründung, dass Gewerkschaften aber keineswegs im Zuge der so genannten Prozess-Standschaft Ansprüche einzelner Arbeitnehmer vor Gericht geltend machen können.
Mit den Korrekturen kommt die SPD der Union entgegen, anscheinend als Gegenleistung für die Zustimmung zur Föderalismusreform. Vor mehr als vier Wochen hatten sich die Koalitionsspitzen auf den ursprünglichen Gesetzentwurf geeinigt, der nach Darstellung des Bundesjustizministeriums im wesentlichen den alten rot-grünen Vorstellungen aus der vergangenen Legislaturperiode entspricht. Die Fraktionen wollten noch im Laufe des Dienstags über den geänderten Gesetzentwurf entscheiden. An diesem Donnerstag soll er im Bundestag beschlossen werden.

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