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Bei Fragen rund ums Abo wenden Sie sich bitte an unsere Service-Zentrale unter kundenservice@ftd.deDie Idee, die Kommunen die zu erstattenden Unterkunftskosten festlegen zu lassen, ist so genial wie durchsichtig:
Schließlich nützt einem Arbeitslosen ein Anspruch, der zwar dem Grunde, aber nicht der Höhe nach feststeht, herzlich wenig. Man weiß ja längst, wie so etwas funktioniert:
Nach der Wende hat die Arbeitsverwaltung in der ex-DDR für die Bearbeitung eines Antrages auf ALG neun Monate gebraucht, derweil hat der Antragsteller keinen Pfennig gesehen (dieses Entlastungsprinzip für die öffentlichen Kassen funktioniert heute ja auch noch, denn schließlich führen geballte Nachzahlungen zum Vermögensaufbau und damit zu entsprechender Kürzung der Ansprüche für den darauffolgenden Zeitraum).
Die Kommune soll sich bei der Bemessung des Anspruches am Mietspiegel orientieren. Da die Erstellung eines solchen mit Arbeit verbunden ist, gibt es in den meisten Kommunen keinen oder dieser ist uralt. Man kann eine Kommune nach geltender Rechtslage auch nicht zur Erstellung eines Mietspiegels zwingen. Infolgedessen ist bei der Festlegung der Zuschüsse Willkür nach Kassenlage Tür und Tor geöffnet. Das ist aber noch nicht das Ende der Fahnenstange. In einem parlamentarischen Entscheidungsprozeß ist ein Zeitpunkt der Entscheidungsfindung oftmals nicht abzusehen. Man kann Beschlußfassungen zwar auf eine Tagungsordnung setzen, sie aber auch wieder absetzen, vertagen oder in die Ausschüsse verweisen - bis in Sichtweise des nächsten Wahltermines.
Merkel und von der Leyen haben es sich verkniffen, den Betroffenen für die Zeit den Betroffenen (zu denen die Entscheidungsträger sinnigerweise nicht gehören) einen Anspruch auf Abschlagszahlungen zuzugestehen. Infolgedessen ist jeder Kämmerer quasi selbst schuld, wenn er sich in Anbetracht steigender Verschuldung zu weit "aus dem Fenster lehnt" und den Liquiditätsrahmen der Gemeinde "über Gebühr" belastet. Man kann das Problem ja perspektivisch auch dadurch lösen, daß man jahrelang ungenutzte Gewerbeflächen zur freihändigen Besiedlung umwidmet ...