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Merken   Drucken   23.07.2010, 10:10 Schriftgröße: AAA

Unterbringungskosten: Gleiche Regeln für alle Hartz-IV-Empfänger  

Leitartikel Erst kürzlich jammerte die Kanzlerin über zu wenig Gleichmacherei - daran sollte sie sich jetzt erinnern: Statt die Kosten für Hartz-IV-Empfänger einheitlich zu regeln, schiebt sie das Problem an die Kommunen ab.
Noch bei ihrem Abschied in die Sommerpause beklagte sich Angela Merkel am Mittwoch über zu wenig Gleichmacherei: Die EU könne doch nicht jedem Land selbst überlassen, wie es die Gentechnik regelt, beschwerte sie sich in Richtung Brüssel - es müsse schon eine einheitliche Regelung für alle geben, sonst drohe ein schlimmes Durcheinander.
Merkel sollte sich dieser Worte besinnen, wenn der Bund die Unterbringungskosten für Hartz-IV-Empfänger ändert: Denn statt sie einheitlich zu regeln, will er das Problem einfach an die Kommunen abschieben. Die sollen künftig selbst bestimmen, ob sie die Mietkosten eines Arbeitslosen für angemessen halten - und sie deshalb bezahlen - oder ob der Betroffene umziehen muss.

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  • FTD.de, 23.07.2010
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Kommentare
  • 30.07.2010 10:58:07 Uhr   Uwe: Erstattung der Unterkunftskosten gestrichen ....

    Die Idee, die Kommunen die zu erstattenden Unterkunftskosten festlegen zu lassen, ist so genial wie durchsichtig:
    Schließlich nützt einem Arbeitslosen ein Anspruch, der zwar dem Grunde, aber nicht der Höhe nach feststeht, herzlich wenig. Man weiß ja längst, wie so etwas funktioniert:

    Nach der Wende hat die Arbeitsverwaltung in der ex-DDR für die Bearbeitung eines Antrages auf ALG neun Monate gebraucht, derweil hat der Antragsteller keinen Pfennig gesehen (dieses Entlastungsprinzip für die öffentlichen Kassen funktioniert heute ja auch noch, denn schließlich führen geballte Nachzahlungen zum Vermögensaufbau und damit zu entsprechender Kürzung der Ansprüche für den darauffolgenden Zeitraum).
    Die Kommune soll sich bei der Bemessung des Anspruches am Mietspiegel orientieren. Da die Erstellung eines solchen mit Arbeit verbunden ist, gibt es in den meisten Kommunen keinen oder dieser ist uralt. Man kann eine Kommune nach geltender Rechtslage auch nicht zur Erstellung eines Mietspiegels zwingen. Infolgedessen ist bei der Festlegung der Zuschüsse Willkür nach Kassenlage Tür und Tor geöffnet. Das ist aber noch nicht das Ende der Fahnenstange. In einem parlamentarischen Entscheidungsprozeß ist ein Zeitpunkt der Entscheidungsfindung oftmals nicht abzusehen. Man kann Beschlußfassungen zwar auf eine Tagungsordnung setzen, sie aber auch wieder absetzen, vertagen oder in die Ausschüsse verweisen - bis in Sichtweise des nächsten Wahltermines.

    Merkel und von der Leyen haben es sich verkniffen, den Betroffenen für die Zeit den Betroffenen (zu denen die Entscheidungsträger sinnigerweise nicht gehören) einen Anspruch auf Abschlagszahlungen zuzugestehen. Infolgedessen ist jeder Kämmerer quasi selbst schuld, wenn er sich in Anbetracht steigender Verschuldung zu weit "aus dem Fenster lehnt" und den Liquiditätsrahmen der Gemeinde "über Gebühr" belastet. Man kann das Problem ja perspektivisch auch dadurch lösen, daß man jahrelang ungenutzte Gewerbeflächen zur freihändigen Besiedlung umwidmet ...

  • 29.07.2010 18:10:17 Uhr   joco: gleiche regeln
  • 28.07.2010 16:42:00 Uhr   Nils: Pauschalbetrag
  • 28.07.2010 10:37:15 Uhr   Mr x: Sinnvoll
  • 27.07.2010 16:59:27 Uhr   franziska sittenfröhlich: Wohnkosten hartz 4
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