Gerät ein Unternehmen in Schwierigkeiten, ist immer häufiger ein "Berater" zur Stelle, der die kriselnde GmbH durch den Austausch des Geschäftsführers oder die Verlegung der Geschäftsräume vor der Insolvenz bewahrt. Ziel ist es, die Alt-Gesellschafter von ihren Schulden zu befreien. Den Schaden haben die Gläubiger, die vergeblich ihr Geld einfordern.
Zahlungsunfähige und überschuldete GmbHs werden verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen, auch wenn die Gesellschaft keinen Geschäftsführer mehr hat. In diesem Fall stehen die Gesellschafter in der Pflicht, Insolvenz anzumelden. Geschäftsführer soll nicht mehr werden können, wer gegen zentrale Bestimmungen des Wirtschaftsrechts verstoßen hat.
Verbessert werden die Möglichkeiten, Klagen und Vollstreckungsbescheide zuzustellen. Künftig muss im Handelsregister eine "zustellungsfähige Geschäftsanschrift" eingetragen werden.