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Merken   Drucken   18.03.2009, 16:04 Schriftgröße: AAA

Urteil: Bundesfinanzhof lockert Bankgeheimnis  

Banken dürfen Kontodaten ihrer Kunden auch dann weiterleiten, wenn kein Verdacht auf Steuerhinterziehung vorliegt. Einem Urteil des obersten Finanzgerichts zufolge reichen schon Auffälligkeiten bei einer Transaktion, um das Finanzamt informieren.
Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat das Bankgeheimnis gelockert. Banken dürfen Kontodaten ihrer Kunden auch dann in die Finanzämter weiterleiten, wenn kein strafrechtlicher Verdacht auf Steuerhinterziehung vorliegt. Es reiche aus, "wenn das zu prüfende Bankgeschäft Auffälligkeiten aufweist, die es aus dem Kreis der alltäglichen und banküblichen Geschäfte hervorhebt", heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Das steht nach Ansicht des obersten deutschen Finanzgerichtes nicht im Konflikt mit dem gesetzlich garantierten Bankgeheimnis.
Umfassende Kontrollmitteilungen bleiben weiter verboten. Solche Mitteilungen an das Finanzamt über einzelne Kunden seien bei einer auffälligen Geschäftsentwicklung aber erlaubt, "die dazu verlockt, solche Einkünfte dem Finanzamt zu verschweigen", hieß es in dem BFH-Urteil weiter. "Es muss nicht mehr der ganz große Hammer des strafrechtlichen Verdachts vorliegen", sagte ein Sprecher.

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  • dpa, 18.03.2009
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