FTD.de » Politik » Deutschland » EU macht Rotem Kreuz das Leben schwer

Merken   Drucken   30.04.2010, 14:01 Schriftgröße: AAA

Urteil zu Ausschreibungen: EU macht Rotem Kreuz das Leben schwer  

Der oberste Gerichtshof in Luxemburg rügt die deutsche Vergabepraxis öffentlicher Rettungsdienste. Damit könnten ausländische Anbieter demnächst gegen das Rote Kreuz und andere Anbieter antreten. von Ina Linden, Brüssel
Deutschland hat in der Vergabe öffentlicher Rettungsdienste gegen EU-Recht verstoßen. In einem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil sehen Dienstleister und Unternehmensverbände den Anstoß für eine europaweite Vergabe. "Wir erwarten, dass mehr Kommunen jetzt europaweit ausschreiben", sagte der Präsident des Bundesverbandes eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz (BKS), Uwe Fleischer, der FTD.
Die Europäische Kommission hatte in ihrer Klage Deutschland vorgeworfen, Rettungsdienste ohne Ausschreibung und nachträgliche Bekanntmachung vergeben zu haben. Die obersten EU-Richter beschränkten sich jedoch darauf, festzustellen, dass die fehlende Bekanntmachung in den von der Kommission genannten Bundesländern Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen europarechtswidrig sei. Den Rest der Klage wiesen sie wegen Verfahrens- und Beweisfehlern ab.

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