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Merken   Drucken   02.03.2012, 13:21 Schriftgröße: AAA

Verbrauchergesetz: Mehr Schutz vor Internetabzocke

Sie werben mit kostenlosen Downloads und jubeln dann den Kunden teure Abos unter. Millionen Deutsche sind bereits in Kostenfallen im Internet getappt. Die Bundesregierung will die Abzocke im Netz bekämpfen. Was sich für Verbraucher ändern soll im Detail.
von Frauke Ladleif, Berlin

5,4 Millionen deutsche Internetbenutzer sind bereits auf Abofallen im Internet hereingefallen. Das ergab eine Infas-Untersuchung im vergangenen Jahr. Am Freitag verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das solche Kostenfallen im Internet bekämpft. Auch dubiosen Inkassofirmen und Missbräuchen bei Abmahnungen soll es bald an den Kragen gehen. Ein Überblick:

Es ist oft der selbe Trick: Internet-Portale verlocken Verbraucher mit scheinbar kostenlosen Downloads von Freeware oder Referaten und Hausarbeiten zu unbedachten Klicks. Dabei jubeln sie bei einem Anmeldevorgang teure Abos unter. Die laufen dann oft vier Jahre. Die Kosten: Meist zwischen 50 und 100 Euro jährlich.

Der Bundestag hat dieser Praxis nun einen Riegel vorgeschoben. Webseitenbetreiber müssen Verbrauchern unmissverständlich klar machen, wie viel ein Produkt kostet, bevor diese per Mausklick eine Bestellung abgeben. Das Verfahren nennt sich "Button-Lösung". Klickt ein Kunde auf ein Produkt, muss dieser Button zukünftig mit Worten wie "Zahlungspflichtig bestellen" oder einer anderen eindeutigen Formulierung gekennzeichnet werden. Klickt der Verbraucher nun drauf, muss er sich dann aber an den Vertrag halten.

Deutschland setzt mir dem Gesetz eine Richtlinie der EU um. Verbraucherschützer hatten lange beklagt, dass Verbrauchern im Internet Verträge untergejubelt würden. 22.000 Beschwerden jährlich sollen deswegen bei der Verbraucherzentrale eingegangen sein.

Es gibt ganze Anwaltskanzleien, die sich darauf spezialisiert haben, private Internetnutzer und Kleinunternehmen wegen Verletzungen des Urheber- oder Wettbewerbsrechts abmahnen. Die lassen sich mittlerweile mit moderner Technik ganz einfach ermitteln. Meist stecken dahinter Kleinigkeiten, wegen der aber der Adressat der Abmahnung viel Geld verlieren könnte. Denn die Anwälte verlangen für die Abmahnungen teils überzogene Gebühren. Besonders kleine Unternehmen könnten von solchen Abmahnungen "existenziell bedroht werden", sagt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger.

Im Dezember hatte sie daher ein neues Gesetz angekündigt. Sie will die finanziellen Anreize für diese Abmahnungen verringern, sprich niedrigere Gebühren vorschreiben. Die Verbraucherzentrale fordert eine Deckelung von maximal 100 Euro. Auch sollen Anwälte nicht mehr so einfach das Gericht wählen können, vor dem sie klagen.

Die Bundesjustizministerin hat ebenfalls die Methoden einiger Inkassofirmen ins Visier genommen. Hier gebe es viele Beschwerden von Verbrauchern im Zusammenhang mit Internetgeschäften. 99 Prozent der Beschwerden über dubiose Inkassopraktiken sollen laut Verbraucherzentrale berechtigt seien.

Es sind meist Verträge, die durch Abo-Fallen im Internet, Telefonwerbung oder Gewinnspielwerbung angebahnt werden, bei denen die Inkassofirmen das Geld eintreiben sollen. Doch in vielen Fällen dürfen laut Verbraucherzentrale überhaupt keine Forderungen eingetrieben werden.

Die Ministerin plant nun eine strengere Aufsicht und höhere Bußgelder. Verbraucher sollen auch künftig leichter sehen, bis zu welcher Höhe sie ihren Gläubigern die Gebühren für die Inkassofirma erstatten müssen.

Mit Agenturen

  • FTD.de, 02.03.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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