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Merken   Drucken   24.08.2011, 13:27 Schriftgröße: AAA

Verbraucherschutz: Warn-Button gegen Internet-Abzocke

Die Bundesregierung will das Internet sicherer machen: Die sogenannte Button-Lösung soll Verbraucher beim Kauf im Netz vor versteckten Kosten schützen. Es geht um Schäden in Millionenhöhe.
© Bild: 2011 dapd/Clemens Bilan
Die Bundesregierung will das Internet sicherer machen: Die sogenannte Button-Lösung soll Verbraucher beim Kauf im Netz vor versteckten Kosten schützen. Es geht um Schäden in Millionenhöhe.
Verbraucher sollen künftig besser vor Kostenfallen im Internet geschützt werden. Dies beschloss die Bundesregierung am Mittwoch in Berlin. Unternehmen sollen verpflichtet werden, Verbraucher bei Einkäufen im Internet noch vor der Bestellung auf die Kosten und weitere wesentliche Vertragsinformationen hinzuweisen.
Anschließend muss ein Button angeklickt werden, der deutlich macht, dass man nun die kostenpflichtige Ware verbindlich bestellt. Erst nach dieser Bestätigung der Zahlungspflicht ist der Verbraucher an den Vertrag gebunden - so sollen verdeckte Kostenfallen unterbunden werden.
"Mit der "Button-Lösung" können wir der Internet-Abzocke einen Riegel vorschieben und unseriösen Anbietern leichter das Handwerk legen", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU). Dabei geht es vor allem um vermeintlich kostenlose Produkte, deren zum Teil hohe Preise im Kleingedruckten versteckt sind.
Mit der Lösung hätten unseriöse Geschäftemacher im Internet künftig keine Chance mehr, ihre Preise vor den Verbrauchern zu verstecken. Die Button-Lösung ist auch in einer vom Europaparlament im Juni beschlossenen Richtlinie vorgesehen.
Das Gesetz gelte dabei im gesamten elektronischen Geschäftsverkehr - also für Angebote über alle Endgeräte sowie auch in sogenannten Apps oder Online-Netzwerken, sagte die Ministerin. Sie hoffe, dass die Buttons um den Jahreswechsel herum eingeführt werden können. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur "Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" muss noch vom Bundestag verabschiedet werden.
Die SPD teilte mit, der Kostenschutz komme Jahre zu spät. Einen inhaltsgleichen Gesetzentwurf der SPD habe die Koalition noch 2010 abgelehnt, sagte die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Elvira Drobinski-Weiß. Seitdem seien den Verbrauchern nach Schätzungen der Verbraucherzentrale Bundesverband Schäden im mehrstelligen Millionenbereich entstanden.
  • FTD.de, 24.08.2011
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