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Merken   Drucken   22.02.2012, 04:00 Schriftgröße: AAA

Verdacht der Vorteilsannahme: Staatsanwälte zweifeln Wulffs Aussagen an

Die Ermittler stellen Wulffs Darstellung in Frage, er habe die Urlaube beim befreundeten Unternehmer David Groenewold bar bezahlt.
© Bild: 2012 Reuters/FABRIZIO BENSCH
Exklusiv Die Ermittler stellen Wulffs Darstellung in Frage, er habe die Urlaube beim befreundeten Unternehmer David Groenewold bar bezahlt. von Claudia Kade  und Thomas Steinmann  Berlin
Die Staatsanwaltschaft Hannover zieht die Verteidigungslinie des zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff  gegen den Verdacht der Vorteilsannahme in mehreren Punkten in Zweifel. In ihrem Antrag an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) zur Aufhebung der Immunität des damaligen Staatsoberhaupts stellen die Staatsanwälte nach Informationen der Financial Times Deutschland vor allem Wulffs Darstellung in Frage, er habe die Kosten für drei Urlaube mit dem Filmfinanzierer David Groenewold nicht dem befreundeten Unternehmer überlassen, sondern selbst bar bezahlt.
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Aus dem zwölfseitigen Dokument geht hervor, dass die Staatsanwälte in wenigstens drei Fällen den Verdacht hegen, Groenewold habe Wulff "als Gegenleistung für ein allgemeines dienstliches Wohlwollen" zu kostenlosen Ferienaufenthalten eingeladen. Wulffs Angaben zu den Rückerstattungen in bar halten die Ermittler für wenig plausibel. "Die konkreten Umstände lassen besorgen, dass diese nicht erfolgt sind", heißt es in dem Papier vom 16. Februar, das der FTD vorliegt. Der Antrag der Staatsanwaltschaft hatte zum Rücktritt Wulffs am Tag darauf geführt.
So sind die Staatsanwälte nach ihrem bisherigen Kenntnisstand der Ansicht, dass in zeitlicher Nähe zum ersten Sylt-Urlaub 2007 keine Bargeldabhebungen erfolgt seien. Unklar sei auch, von welchen Barmitteln Wulff und seine Frau Bettina sonstige Urlaubskosten bestritten hätten. Beim zweiten Sylt-Urlaub im August 2008 datierten Barabhebungen am Bankautomaten in Höhe der Ferienwohnungsmiete nach Angaben der Staatsanwaltschaft mindestens elf Tage vor der von Wulff behaupteten Geldübergabe.
Deshalb scheine es möglich, dass zumindest ein Teil des Gelds bis zur angeblichen Übergabe verbraucht worden sei. Außerdem scheine es "zumindest wirtschaftlich als unvernünftig", ein Geldgeschenk aus der Familie von Bettina Wulff zu Weihnachten 2007 über Monate zur Begleichung der Kosten des Sommerurlaubs aufzubewahren.
Kopfzerbrechen bereiten den Staatsanwälten auch die Umstände, unter denen Wulff ein Firmenhandy Groenewolds nutzte. So gebe es keine Hinweise, dass Wulff die angefallenen Telefonkosten - wie im Überlassungsvertrag vereinbart - überwiesen habe. Nach Mitteilung der Wulff-Anwälte sollen Kosten von 931,40 Euro bar erstattet worden sein, wobei nur Durchschriften der Quittungen auffindbar seien.
Über ihre Anwälte hatten Wulff und Groenewold jede Vermischung privater Freundschaft und Dienstgeschäfte im Zusammenhang mit einer Landesbürgschaft für eine Filmfirma, an der Groenewold beteiligt war, bestritten. Zu den Sylt-Urlauben hatte Wulffs Anwalt erklärt, sein Mandant habe die von Groenewold verauslagten Kosten für das Hotel beziehungsweise die Ferienwohnung "in bar" beglichen. Bei der Hotelübernachtung im "Bayerischen Hof" während des Oktoberfests 2008 - dem dritten von der Staatanwaltschaft genannten Fall - hatte Wulff erklären lassen, nicht gewusst zu haben, dass Groenewold ihm ein Upgrade finanziert hatte.
  • FTD.de, 22.02.2012
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