FTD.de » Politik » Deutschland » Verfahren zu Erbschaftsteuer könnte platzen

Merken   Drucken   05.04.2005, 20:10 Schriftgröße: AAA

Verfahren zu Erbschaftsteuer könnte platzen  

Das seit Jahren erwartete Verfahren zur Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht könnte platzen. Das Finanzministerium hält die Vorlage in Karlsruhe für unzulässig. von Jens Tartler, Berlin
Das Bundesfinanzministerium (BMF) argumentiert in seiner Stellungnahme für Karlsruhe, dass die Vorlage des Bundesfinanzhofes (BFH) unzulässig und unbegründet sei. Der Bund der Steuerzahler kommt in seinem Gutachten zum gleichen Ergebnis.
Würde sich das höchste deutsche Gericht dieser Auffassung anschließen, ginge der Fall wieder zum BFH zurück. Das wäre auch im Sinne der ursprünglichen Klägerin. Diese hatte gefordert, einen rechtlichen Anspruch auf eine Eigentumswohnung zu den gleichen niedrigen Werten versteuern zu können wie eine reale Wohnung. Vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg hatte sie Recht bekommen. Dann aber brachte die Finanzverwaltung den Fall vor den BFH. Der nutzte den Fall, die Erbschaftsteuer wegen ihrer Bewertungsungleichheiten dem Verfassungsgericht vorzulegen.
"Grenze überschritten"
Die Stellungnahme des BMF für Karlsruhe ist bemerkenswert, weil Bund und Länder bisher stets argumentiert hatten, aller Voraussicht nach werde eine Reform der Erbschaftsteuer durch ein Urteil des Verfassungsgerichts erzwungen. Vorher solle man die Neuordnung nicht angehen. Ließen die Richter nun den Fall gar nicht zur Entscheidung zu, müsste die Politik selbst entscheiden, ob Reformbedarf besteht.
Nach Auffassung der Bundesregierung nahm der BFH einen Fall (AZ: II R 61/99), der auch durch Auslegung des geltenden Rechts hätte geklärt werden können, "zum Anlass, dem Bundesverfassungsgericht praktisch das gesamte Erbschaftsteuergesetz zur verfassungsrechtlichen Prüfung vorzulegen". Die Finanzrichter hätten ihrem "offenkundigen Missfallen" am geltenden Gesetz Ausdruck verliehen. Wenn aber Richter nach Wegen zur Anrufung des Verfassungsgerichts suchten, statt in der Sache zu entscheiden, sei eine Grenze überschritten.
Auch inhaltlich hält das Finanzministerium die Vorlage des BFH für unbegründet. Die Privilegierung von Immobilien- und Betriebsvermögen bei der steuerlichen Wertermittlung stehe dem Gesetzgeber zu. Eine durch "formalistische Gleichheitserwägungen begründete Verpflichtung", im internationalen Steuerwettbewerb untätig zu bleiben, lasse sich der Verfassung nicht entnehmen.
  • FTD.de, 05.04.2005
    © 2005 Financial Times Deutschland,
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  

Den Parameter für die jeweilige Rubrik anpassen: @videoList
  • Pläne zur Einlagensicherung: Für die Kanzlerin ein Angebot zur Güte

    Die Bundeskanzlerin lehnt Eurobonds kategorisch ab. Vielleicht könnte sie den Plänen zu einer europäischen Einlagensicherung eher zustimmen? Das Vertrauen in die Banken würde steigen. mehr

  •  
  • blättern
Tweets von FTD.de Politik-News

Weitere Tweets von FTD.de

  26.05. Der Test zu Pfingsten Kennen Sie sich mit Feiertagen aus?

Wann gilt ein bundesweites Tanzverbot? Existiert ein offizieller Vatertag? In Deutschland gibt es viele gesetzliche und kirchliche Feiertage: Was wissen Sie darüber?

An welchem Feiertag gilt ein gesetzliches Tanzverbot in Deutschland?

Der Test zu Pfingsten: Kennen Sie sich mit Feiertagen aus?

Alle Tests

FTD-Wirtschaftswunder Weitere FTD-Blogs

alle FTD-Blogs

Newsletter:   Newsletter: Eilmeldungen Politik

Ob Regierungsauflösung oder Umfragehoch für die Linkspartei - erfahren Sie wichtige Politik-Nachrichten, sobald sie uns erreichen.

Beispiel   |   Datenschutz
 



DEUTSCHLAND

mehr Deutschland

EUROPA

mehr Europa

INTERNATIONAL

mehr International

KONJUNKTUR

mehr Konjunktur

 
© 1999 - 2012 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer
G+J Glossar
Partner-Angebote