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Merken   Drucken   22.12.2008, 11:30 Schriftgröße: AAA

Verfassungsrecht: Juristen bei NPD-Verbot skeptisch  

Dossier Der Überfall auf den Passauer Polizeichef Mannichl hat die Diskussion um ein Verbot der Partei wieder entfacht. Ein neuer Anlauf müsste aus Expertensicht jedoch hohe Hürden überwinden. Die Erinnerungen an den gescheiterten Versuch 2003 sind noch wach. von Friederike von Tiesenhausen (Berlin)
Ein neuer Anlauf für ein NPD-Verbot muss aus Expertensicht sehr hohe Hürden überwinden. Erfolg beim Bundesverfassungsgericht gebe es nur dann, wenn der Partei "Gewaltanwendung oder -androhung" nachgewiesen werden könne, sagte der Frankfurter Verfassungsrechtler Günter Frankenberg der FTD.
"Ideologie allein reicht nicht als Verbotsgrund." Er hatte beim fehlgeschlagenen NPD-Verbotsversuch 2003 den Antrag des Bundestags formuliert. Nach dem Mordanschlag auf den Passauer Polizeichef gewinnt die politische Debatte über einen zweiten Anlauf für ein NPD-Verbot an Fahrt. Am Wochenende hatte sich auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) erstmals nicht nur ablehnend in dieser Frage geäußert. Allerdings warnen Staatsrechtler wie Frankenberg davor, dass selbst bei Abschaltung der Verfassungsschutzagenten in den NPD-Führungsgremien Erfolg vor dem Verfassungsgericht nicht garantiert ist. Daran war der erste Verbotsantrag gescheitert. Unklar ist auch, ob Karlsruhe das im Grundgesetz vorgesehene Instrument des Parteienverbots überhaupt für grundsätzlich vertretbar hält.

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