Es ist ja nur allzu verständlich: Wenn das Vertrauen in eine Institution derart beschädigt ist wie in den Verfassungsschutz nach den NSU-Ermittlungspannen, wird der Ruf nach einem Neustart laut. Das klingt gut, und alle werden mit dem Kopf nicken.
Spannend ist jedoch die Frage, was das konkret bedeutet. Der Vorschlag der thüringischen Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU), kleinere Landesämter zu einem größeren zusammenzulegen, ist jedenfalls nicht geeignet, die wichtige Arbeit des Geheimdiensts zu verbessern. Wenn 16 Behörden schlecht koordiniert sind, wird sich das bei acht oder neun nicht automatisch grundlegend ändern - zumal die Kontrolle durch die Landesparlamente schwieriger würde.
Das Hauptproblem ist, dass einzelne Verfassungsschutzämter ihre Informationen zurückhalten und nicht ausreichend untereinander austauschen. Wichtige Erkenntnisse landen so im Panzerschrank statt bei den Ermittlern anderer Ämter. Dahinter steckt offenbar eine Eigenbrötlermentalität von Beamten, die auch aus Gründen der Konkurrenz nicht teilen wollen.
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An dieser Philosophie würde auch eine zentrale Stelle oder eine Verbunddatei nichts ändern: Stell dir vor, es gibt eine zentrale Datei, nur keiner speist die Daten dort ein, weil man lieber selbst ermittelt. Solange sich diese Mentalität nicht ändert, kann man zusammenlegen, was man will. Bringen wird das wenig - Informationen zurückhalten kann man auch in einem Haus. Zumal die föderale Struktur der Bundesrepublik eine effektive Kontrolle solcher länderübergreifender Ämter nicht hergibt: Wie sollte der sächsische Landtag zum Beispiel die Arbeit einer Verfassungsschutzbehörde überprüfen, die auch in Thüringen aktiv ist? Einer solchen Fusion müsste dann eine Zusammenlegung der Bundesländer Sachsen und Thüringen vorangehen - eine utopische Vorstellung. Mammutbehörden sind zudem nicht automatisch effizienter. Aber was dann?
Die Kontrolle der einzelnen Ämter muss besser werden. Die Abgeordneten in den entsprechenden Gremien müssen umfassender über die V-Leute informiert werden - und auch deren Klarnamen kennen.
Zugleich könnte man überlegen, einzelne Kompetenzen der Landesämter dem Bundesverfassungsschutz zu übertragen - die Anwerbung von V-Leuten zum Beispiel. Das wäre sinnvoll im Hinblick auf mögliche Verbotsverfahren, die der Bund anstrengt. Nur muss dann wiederum klar sein, dass der Bund die Länderbehörden umfassend informiert.
Diese Diskussion sollte der künftige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen nun anstoßen. Sein Vorteil ist, dass er als langjähriger Mitarbeiter im Bundesinnenministerium unbefangen ans Aufräumen gehen kann.
"Geheimdienst muss maßvoll reformiert werden" Was soll diese negierende Überschrift nach den bisher festgestellten katastrophalen Fehlern und den bekannten Strukturmängeln. Ich habe den Verdacht, hier kommt etwas direkt aus dem Innenministerium.
Hier hilft nur noch eine Radikalkur. Der Landesverfassungsschutz sollte generell abgeschafft (abgewickelt) werden. Hier ist eine föderale Struktur sogar kontraproduktiv. Der politisch gefärbte Auftrag durch die jeweiligen Bundesländer ist hinreichend bekannt. Daher auch das konkrete Versagen im Fall NSU.
Welche Verfassung soll den geschützt werden, die der Hessen, der Hamburger, oder die der Sachsen; einfach lächerlich.
Ein reorganisierter Bundesverfassungsschutz mit Länderabteilungen vor Ort mit einheitlichen Strukturen, Kompetenzen und Vorschriften würde zu besseren und objektiveren Ergebnissen führen. Kontrollen durch ein Bundestagsgremium mit Informationsaustausch zu Länderbehörden. Dann wäre endlich Schluss mit der länderspezifischen Geheimniskrämerei. Als Verfassungsschutzpräsident wird kein Vertreter der Exekutive benötigt, sondern ein Vertreter der Judikative benötigt.