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Merken   Drucken   15.12.2009, 10:38 Schriftgröße: AAA

Verhandlung in Karlsruhe: Kläger sehen in Datenspeicherung Dammbruch  

Größte Massenklage in der Geschichte des Verfassungsgerichts: Fast 35.000 Beschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung liegen in Karlsruhe vor. "Jeder elektronische Atemzug" unbescholtener Bürger werde erfasst, argumentieren die Kläger.
Die Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht haben die Speicherpflicht von Telefon- und Internatdaten als Dammbruch bei der Einschränkung von Grundrechten kritisiert. Das umstrittene Gesetz berühre den "Kern der Persönlichkeit" der Bürger, sagte der FDP-Politiker Burkhard Hirsch, einer der Beschwerdeführer. Gespeichert werde "jeder elektronische Atemzug" unverdächtiger Bürger. Die Bundesregierung verteidigte das Gesetz. Es würden Daten geschützt, die sonst schnell verloren gingen, sagte der Staatsrechtler Christoph Möllers als Vertreter für die Bundesregierung.
Die Beschwerdeführer in der bisher umfangreichsten Massenklage in der Geschichte des Gerichts wenden sich dagegen, dass sensible Kommunikationsdaten unverdächtiger Bürger für sechs Monate gespeichert und für Zwecke der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr abrufbar sein sollen. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte, das Gericht müsse klären, "ob eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung über einen Zeitraum von sechs Monaten" überhaupt mit dem im Grundgesetz verankerten Telekommunikationsgeheimnis "vereinbar sein kann." Das Urteil soll im Frühjahr kommenden Jahres gesprochen werden.

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