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Merken   Drucken   10.10.2006, 19:40 Schriftgröße: AAA

Versicherer kritisieren Gesetzentwurf  

Dossier Die Versicherungswirtschaft hat den revidierten Entwurf des Justizministeriums für ein neues Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in einem zentralen Punkt scharf kritisiert. Das Gesetz wird in Kürze im Kabinett diskutiert. von Herbert Fromme (Berlin)
Der Haupteingang des Verwaltungsgebäudes der Allianz ...   Der Haupteingang des Verwaltungsgebäudes der Allianz Lebensversicherungs AG in Stuttgart
"Ein großes Problem besteht darin, dass auch stille Reserven auf festverzinsliche Wertpapiere mindestens zur Hälfte an die Kunden ausgeschüttet werden sollen", sagte ein Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dabei handele es sich aber nur um "virtuelle stille Reserven" bis zur Fälligkeit der Papiere. Deren Einbeziehung habe das Bundesverfassungsgericht, auf dessen Vorgaben der Entwurf unter anderem zurückgeht, nicht gewollt.
Das Kabinett berät am Mittwoch über den Gesetzentwurf des Justizministeriums für ein neues VVG, das zum 1. Januar 2008 in Kraft treten soll. Ministerin Brigitte Zypries (SPD) stellte am Dienstag Eckpunkte vor, den Entwurf selbst veröffentlichte das Ministerium noch nicht. Das neue Gesetz soll das seit 1908 bestehende VVG ablösen. Es beruht auf der Arbeit einer Expertenkommission. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Lebensversicherer künftig ihren Kunden bei Vertragsende die Hälfte der stillen Reserven auszahlen, die durch die Anlage ihrer Beiträge entstanden sind. Dies soll bei Ablauf oder Kündigung des Vertrags gelten. Stille Reserven entstehen beispielsweise, wenn ein Versicherer Aktien für 100 Euro kauft, die dann im Wert auf 150 Euro steigen, aber nicht verkauft werden. Scheidet der Kunde aus, muss der Lebensversicherer ihm zusätzlich zu der bereits gutgeschriebenen Überschussbeteiligung die Hälfte dieser Reserven auszahlen. Das Verfassungsgericht hatte 2005 vom Gesetzgeber verlangt, eine "angemessene Beteiligung" der Kunden an den stillen Reserven sicherzustellen.

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