Verstoß gegen Menschenrechte:Deutschland bessert Gesetze nach
Deutsche Gesetze verletzen Menschenrechte, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gleich zweimal in jüngster Zeit. Für die Bundesregierung ist das unbequem: Sie muss nun Gesetze überarbeiten.
von Katja Wilke
Wenn von Menschenrechtsverletzungen in Europa die Rede ist, dann denken viele reflexhaft an Russland. Vielleicht auch noch an die Türkei. Aber an Deutschland? Umso überraschender waren die beiden spektakulären Rügen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in diesem Monat.
Deutschland habe sowohl mit seiner Regelung zum Sorgerecht als auch zur Sicherungsverwahrung von Straftätern gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, entschieden die Straßburger Richter. Erst gaben sie einem ledigen Vater recht, der das deutsche Sorgerecht als diskriminierend ansah. Dann stärkten sie einem deutschen Gewaltverbrecher den Rücken, der sich über eine nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung beschwerte. Sie lösten damit in Deutschland einen Riesenwirbel aus.
Federn gelassen: In mehreren Fällen verstößt deutsches Recht gegen die Menschenrechtskonvention
Die beiden aktuellen Urteile sind unbequem für die Bundesregierung. Zwar fällt der Gerichtshof, den der Europarat zur Überwachung der von 47 europäischen Ländern unterzeichneten Menschenrechtskonvention geschaffen hat, nur Einzelfallentscheidungen. Doch ließ er unmissverständlich durchblicken, dass in beiden Fällen die zugrunde liegenden Gesetze gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen.
Damit setzt der EGMR die Bundesregierung unter Druck nachzubessern. "Der europäische Standard für Menschenrechte liegt in einigen Bereichen höher als der grundgesetzliche", sagt Thomas Giegerich, Professor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. "Manche kritisieren das, andere befürworten es."
Straßburg als Korrektiv für den Gesetzgeber - das ist neu. Erhielt Deutschland in der Vergangenheit eine Rüge, ging es regelmäßig darum, dass eine einzelne Person unfair behandelt wurde und an innerstaatlichen Gerichten gescheitert war. Das Paradebeispiel: Caroline von Monaco, die sich 2004 erfolgreich gegen die Medienberichterstattung über ihr Privatleben wehrte. Das Bundesverfassungsgericht hatte der Pressefreiheit in diesem Fall Vorrang vor dem Recht auf Privatsphäre eingeräumt. Die Richter in Straßburg sahen das anders: Weil Gerichte die Prinzessin nicht ausreichend geschützt hatten, musste Deutschland ihr Schadensersatz zahlen. In vielen anderen Fällen ging es um zu lange dauernde Gerichtsverfahren.
Verfassungsgericht als Filter
Dass der Gerichtshof nun deutsche Gesetze für menschenrechtswidrig hält, sei "sehr ungewöhnlich", sagt Marten Breuer, Dozent für internationales Recht an der Universität Hamburg. "Allgemein werden eher solche Länder in Straßburg verurteilt, in denen es keine Verfassungsgerichtsbarkeit gibt." Denn vor dem Gang nach Straßburg muss der nationale Rechtsweg ausgeschöpft sein. Ein Verfassungsgericht wie in Deutschland wirkt da wie ein Filter.
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