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Merken   Drucken   04.03.2009, 16:12 Schriftgröße: AAA

Verurteilung wegen Skiunfall: Althaus ist doch vorbestraft  

Die Erleichterung der Thüringer CDU war verfrüht: Nach Ansicht des Bundesjustizministeriums gilt der Ministerpräsident auch in Deutschland als vorbestraft. Die Landespartei sieht ihren Spitzenmann dennoch als unbelastet - und will an ihm festhalten.
Nach seiner Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung gilt Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) auch in Deutschland als "vorbestraft". Das folgt aus einer Auskunft des Bundesjustizministeriums. Danach werden in Österreich verhängte Geldstrafen auch ins deutsche Bundeszentralregister eingetragen. Jeder Registereintrag kann bei einem neuerlichen Strafverfahren als Vorstrafe berücksichtigt werden.
Ein Gericht im österreichischen Irdning hatte Althaus in einer überraschend angesetzten Verhandlung am Dienstag in Abwesenheit zur Zahlung von 33.000 Euro (180 Tagessätzen) verurteilt. Außerdem muss er 5000 Euro Schmerzensgeld an den Ehemann der 41-jährigen Beata Christandl zahlen, die bei dem Zusammenstoß auf der Piste am Neujahrstag starb. Althaus akzeptierte nach Angaben der Erfurter Staatskanzlei die Entscheidung des Gerichts. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwalt noch nicht zugestimmt hat.
In das private Führungszeugnis, das etwa von Arbeitgebern angefordert wird, wird die Strafe aber nicht aufgenommen - die in Österreich verhängten 180 Tagessätze entsprechen 90 Tagessätzen in Deutschland. Daher muss die Strafe nicht ins Führungszeugnis aufgenommen werden. Althaus könnte sich als "unbestraft" bezeichnen.

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