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Merken   Drucken   13.01.2005, 16:22 Schriftgröße: AAA

VW kippt Regeln für Beschäftigung von Abgeordneten  

Nach langem Zögern hat VW die Namen von Abgeordneten genannt, die auf seiner Gehaltsliste stehen. Nun will der Autokonzern seine seit Jahrzehnten gängige Praxis im Umgang mit Mandatsträgern grundlegend ändern. von Kai Beller, Berlin
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Volkswagen kündigte am Donnerstag an, die Richtlinie für den Umgang mit Mitarbeitern, die ein politisches Mandat ausüben, rückwirkend zum 1. Januar 2005 ersatzlos zu streichen. Dies werde der Vorstand am kommenden Dienstag beschließen. Den seit April 1990 existierenden "Grundsätzen" lägen weder eine Betriebsvereinbarung noch ein Organbeschluss zu Grunde. "Das Unternehmen gewährt diese Leistungen in der Erwartung, dass die Mandatsträger auch während ihrer Mandatsdauer ihre Tätigkeit bei VW so weiterführen, dass bei Mandatsende eine reibungslose Reintegration in das Unternehmen gewährleistet ist", heißt es in den Grundsätzen.
Eine Beschäftigung bei VW und ein Abgeordnetenmandat sind künftig aber nicht ausgeschlossen. "Künftig werden wir die Verträge von Mandatsträgern entweder unter Fortfall der Bezüge ruhend stellen oder wir vereinbaren ein klar spezifiziertes Arbeitsverhältnis, das für jeden nachvollziehbar ist und auch dokumentiert wird", sagte ein VW-Sprecher FTD-Online. Dabei könne es sich um Teilzeitarbeit oder die Verantwortung für ein bestimmtes Thema handeln.

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Volkswagen St. 121,3 EUR   -0,16%  -0.2
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