Neu hinzugerechnet zum Existenzminimum für Erwachsene werden Kosten für das Internet und die Praxisgebühr. Im geplanten Regelsatz von 364 Euro für die Lebenshaltungskosten eines Monats sind aber nicht die tatsächlichen Kosten berücksichtigt, sondern die durchschnittlichen Kosten aller Geringverdienerhaushalte - ob sie einen Internetzugang besitzen oder nicht.
Für die Praxisgebühr sind 2,64 Euro im Monat im Regelsatz enthalten, für das Internet 2,28 Euro. Dass davon kein Internetanschluss zu finanzieren ist, weiß auch die Regierung. Für einen Geringverdienerhaushalt, der das Internet nutzt, hat das Statistische Bundesamt monatliche Ausgaben von gut 14 Euro ermittelt. Da aber die wenigsten im Internet surfen, ergeben sich im Durchschnitt aller Geringverdienerhaushalte 2,28 Euro.
Auch 1,61 Euro für "außerschulischen Unterricht und Hobbykurse" sind künftig im Regelsatz berücksichtigt.