"Angesichts vorliegender Anträge auf einstweilige Anordnung folgt der Bundespräsident damit einer Bitte des Bundesverfassungsgerichts", teilte das Präsidialamt am Montag in Berlin mit. Gegen den EU-Reformvertrag haben der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler und die Partei Die Linke Klagen in Karlsruhe eingereicht.
Das Bundesverfassungsgericht will das Verfahren zum sogenannten Lissabon-Vertrag beschleunigt betreiben. Noch sei nicht entschieden, ob und wann eine mündliche Verhandlung angesetzt werde, hieß es in Karlsruhe. Eine Entscheidung noch in diesem Jahr gilt als
unwahrscheinlich.
Bundestag und Bundesrat hatten den Reformvertrag jeweils mit großer Mehrheit gebilligt. Köhler hatte schon 2006 mit derselben Begründung seine Unterschrift nicht unter den dann gescheiterten EU-Verfassungsvertrag gesetzt. Auch damals hatten Gauweiler und andere dagegen geklagt.
Der Lissabon-Vertrag ist der zweite Anlauf für eine grundlegende
Reform der Europäischen Union. Mit dem Grundvertrag soll die EU einen
Ratspräsidenten erhalten, der für zweieinhalb Jahre gewählt wird.
Außerdem soll es einen gemeinsamen Verantwortlichen für die EU-Außenpolitik, häufigere Mehrheitsentscheidungen und die Möglichkeit eines Volksbegehrens geben. Nachdem der Vertrag kürzlich bei einer Volksabstimmung in Irland abgelehnt wurde, ist die EU in eine Krise
geraten.