Schavan will diese Voraussetzungen ändern. Die Bundesbildungsministerin stellte am Mittwoch zwei Gutachten zum Bildungssparen vor, die unter anderem von dem Wirtschaftsweisen Bert Rürup und Dieter Dohmen, dem Direktor des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie, erstellt wurden.
Die Gutachter empfehlen staatliche Unterstützungen, um vor allem Menschen mit geringen und mittleren Einkommen Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen. So sollen Fort- und Weiterbildungen zukünftig auch mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL) gefördert werden.
Weiterbildungsprämie für Geringverdiener
Arbeitnehmer sollen die angesparten Leistungen auch vor Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist förderungsunschädlich entnehmen können. Bislang müssen Arbeitnehmer, die VL in Bausparverträge oder Fonds einzahlen, diese sieben Jahre lang halten. Wollen sie früher an das Geld, müssen sie finanzielle Einbußen hinnehmen.
Geringverdiener sollen zusätzlich eine Weiterbildungsprämie von 154 Euro erhalten, das entspricht exakt dem jährlichen Förderungsbetrag für Ledige in der Riester-Rente ab 2008. Sollten die eigenen VL und die Prämie nicht ausreichen, sollen Bildungswillige zusätzlich Darlehen ohne Kreditwürdigkeitsprüfung erhalten, analog zu den Studienkrediten.