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  FTD-Serie: Bildungspolitik

Im deutschen Bildungssystem liegt vieles im Argen: marode Schulen, Unterrichtsausfall und zu wenig Hochschulabsolventen. Zugleich ist die Bildungslandschaft in Bewegung geraten. Eine Serie über eines der wichtigsten Zukunftsthemen der deutschen Politik.

Merken   Drucken   10.01.2007, 12:05 Schriftgröße: AAA

Weiterbildung soll sich lohnen

Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) will deutliche Anreize für Weiterbildungsmaßnahmen schaffen. So sollen Arbeitnehmer ihre Vermögenswirksamen Leistungen auch vor Ablauf der Sperrfrist einsetzen können - doch das ist noch nicht alles. von Björn Maatz (Hamburg)
Bundesbildungsministerin Annette Schavan will mehr Anreize für ...   Bundesbildungsministerin Annette Schavan will mehr Anreize für Weiterbildung schaffen
Deutsche Arbeitnehmer investieren im weltweiten Vergleich nur geringfügig in Weiterbildung. Im Schnitt nehmen nur 14 Prozent der 25- bis 64-jährigen Erwerbstätigen an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teil, ermittelte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für das Jahr 2003. Dänemark, Schweden und die USA hätten dagegen wesentlich höhere Teilnahmequoten von 45 Prozent aufzuweisen.
Die Erfahrung habe gezeigt, dass der Grad der Weiterbildung bislang von der eigenen beruflichen Qualifikation und dem Bildungsabschluss abhänge. Je besser ausgebildet ein Mensch also sei, desto eher nutze er Weiterbildungsangebote.
Schavan will diese Voraussetzungen ändern. Die Bundesbildungsministerin stellte am Mittwoch zwei Gutachten zum Bildungssparen vor, die unter anderem von dem Wirtschaftsweisen Bert Rürup und Dieter Dohmen, dem Direktor des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie, erstellt wurden.
Die Gutachter empfehlen staatliche Unterstützungen, um vor allem Menschen mit geringen und mittleren Einkommen Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen. So sollen Fort- und Weiterbildungen zukünftig auch mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL) gefördert werden. Weiterbildungsprämie für Geringverdiener
Arbeitnehmer sollen die angesparten Leistungen auch vor Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist förderungsunschädlich entnehmen können. Bislang müssen Arbeitnehmer, die VL in Bausparverträge oder Fonds einzahlen, diese sieben Jahre lang halten. Wollen sie früher an das Geld, müssen sie finanzielle Einbußen hinnehmen.
Geringverdiener sollen zusätzlich eine Weiterbildungsprämie von 154 Euro erhalten, das entspricht exakt dem jährlichen Förderungsbetrag für Ledige in der Riester-Rente ab 2008. Sollten die eigenen VL und die Prämie nicht ausreichen, sollen Bildungswillige zusätzlich Darlehen ohne Kreditwürdigkeitsprüfung erhalten, analog zu den Studienkrediten.
Das Bundesbildungsministerium verspricht sich einiges von den Maßnahmen, die weitestgehend haushaltsneutral gestaltet werden sollen: So könne der Sparer durch erfolgreiche Fort- und Weiterbildungen das Risiko der Arbeitslosigkeit verringern, ein höheres Einkommen erzielen und zudem mehr Geld für die Altersvorsorge ansparen. Durch die unproblematische Entnahmemöglichkeit ohne Rückzahlungsverpflichtung sei die Hemmschwelle, tatsächlich auf die eigenen Vermögenswirksamen Leistungen zurückzugreifen, relativ gering.
Die Große Koalition hatte bereits in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, für das Bildungssparen ein neues Finanzierungskonzept zu entwickeln und dazu das Vermögensbildungsgesetz zu ändern.
  • FTD.de, 10.01.2007
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