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Merken   Drucken   10.08.2007, 14:34 Schriftgröße: AAA

Wie der Bund Geheimniskrämerei betreibt

Nach eineinhalb Jahren liegt das Informationsfreiheitsgesetz im Dämmerschlaf. Zwei SPD-Abgeordnete bringen es nun wieder in Erinnerung. Sie verklagen die eigene Regierung, weil zwei Ministerien die Aktendeckel lieber geschlossen halten. von Kai Beller (Berlin)
Der SPD-Abgeordnete Jörg Tauss kämpft seit Anfang 2006 um Einsicht in den Toll-Collect-Vertrag über die Erhebung der Lkw-Maut. Sein Kollege Johannes Jung interessiert sich für die Verträge der Bundesdruckerei. In beiden Fällen verweigerten das Verkehrsministerium beziehungsweise das Innenministerium die Auskünfte. Er beobachte, "dass es zunehmend einreißt, in einer sehr flapsigen und oberflächlichen bis überhaupt nicht mehr verwertbaren Form auf Abgeordnetenfragen zu antworten", sagte Tauss am Freitag in Berlin.
Der SPD-Abgeordnete Jörg Tauss verklagt das SPD-geführte ...   Der SPD-Abgeordnete Jörg Tauss verklagt das SPD-geführte Verkehrsministerium
Dabei scheint auf dem Papier alles geklärt: Bürger, Journalisten oder Abgeordnete stellen einen Antrag bei einem Ministerium oder einer Bundesbehörde. Sie müssen noch nicht einmal begründen, warum sie eine bestimmte Information haben wollen. Nach kurzer Zeit erhält der Antragsteller die gewünschten Auskünfte - unbürokratisch. Gegebenenfalls wird eine geringe Gebühr fällig. So hat sich das die rot-grüne Bundesregierung vorgestellt, die das Gesetz kurz vor ihrer Abwahl noch durch das parlamentarische Verfahren brachte.
Danach ist es in der Öffentlichkeit jedoch ruhig geworden um die behördliche Transparenz. Anfang 2007 zog das Bundesinnenministerium eine erste Bilanz: Mehr als 2200 Anträge gingen bei den Bundesbehörden ein. In 410 Fällen weigerte sich die Verwaltung, die Informationen herauszugeben. In der Anfangsphase verlangten die Behörden zum Teil horrende Gebühren für die Informationsfreiheit: Das Auswärtige Amt berechnete für eine vierseitige Kopie über 100 Euro. Die Gerichte mussten sich 2006 mit 27 Klagen gegen abschlägige Bescheide befassen.
Der mühsame Weg durch die Institutionen
Auch auf dem Tisch des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit, Peter Schaar, landeten fast 200 Beschwerden. Der oberste Datenschützer kann - falls erforderlich - Einsicht in die umstrittenen Akten verlangen. Mehr als beanstanden kann Schaar die Auskunftsverweigerung jedoch nicht. Häufig wurden im ersten Jahr Informationen unter Hinweis auf Geheimhaltungsvorschriften und der Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verweigert. In diesem Jahr träten solche Fälle aber kaum noch auf, sagte eine Sprecherin.
Den Abgeordneten Tauss und Jung wird die Akteneinsicht genau mit diesem Argument verweigert. Tauss hat den Fall auf seiner Internetseite ausführlich dokumentiert: Bereits im Februar 2006 beantragte er beim Bundesverkehrsministerium Einsicht in den Toll-Collect-Vertrag. Mitte Mai erhielt Tauss den offiziellen Ablehnungsbescheid. Als Grund werden Betriebsgeheimnisse und ein laufendes Schiedsverfahren zwischen Betreiber und Bund angeführt. Grund für das Verfahren war die große Verspätung bei der Maut-Einführung. Der Bund verlangt deshalb Schadenersatz.
Tauss legte Widerspruch ein, den das Ministerium aber auch zurückwies. Lediglich vier des 17.000 Seiten umfassenden Vertrags darf der SPD-Politiker einsehen. Der Abgeordnete wandte sich daraufhin an den Bundesbeauftragten Schaar, von dem er Rückendeckung bekam. Er habe keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse erkennen können, schrieb Schaar in seiner Beanstandung. Sensible Daten könnten zudem geschwärzt werden. Tauss stellte Ende April 2007 einen neuen Antrag. Als daraufhin nichts geschah reichte er eine Untätigkeitsklage gegen das Ministerium ein.
Grüne klagen in Karlsruhe
Die Abgeordneten Tauss und Jung sind nicht die einzigen Kläger in Sachen Informationsfreiheit. Die Grünen im Bundestag klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Antwortpraxis der Regierung auf parlamentarische Anfragen, bei denen die Geheimdienste betroffen sind. "Hier meint die Regierung, jedes Auskunftsersuchen mit dem Hinweis auf Geheimschutzbelange pauschal und unbegründet abwehren zu können", sagte Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck.
Nicht nur Abgeordnete haben schlechte Erfahrungen mit dem Informationsgebahren des Bundes gemacht. Die Bundesagentur für Arbeit ließ sich erst durch eine Klage dazu zu bewegen, dem öffentlich geförderten Sozialhilfe- und Erwerbslosenverein Tacheles Auskunft über Details der Hartz-IV-Bestimmungen zu erteilen.
  • FTD.de, 10.08.2007
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