Der mühsame Weg durch die InstitutionenAuch auf dem Tisch des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit, Peter Schaar, landeten fast 200 Beschwerden. Der oberste Datenschützer kann - falls erforderlich - Einsicht in die umstrittenen Akten verlangen. Mehr als beanstanden kann Schaar die Auskunftsverweigerung jedoch nicht. Häufig wurden im ersten Jahr Informationen unter Hinweis auf Geheimhaltungsvorschriften und der Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verweigert. In diesem Jahr träten solche Fälle aber kaum noch auf, sagte eine Sprecherin.
Den Abgeordneten Tauss und Jung wird die Akteneinsicht genau mit diesem Argument verweigert. Tauss hat den Fall auf seiner Internetseite ausführlich dokumentiert: Bereits im Februar 2006 beantragte er beim Bundesverkehrsministerium Einsicht in den Toll-Collect-Vertrag. Mitte Mai erhielt Tauss den offiziellen Ablehnungsbescheid. Als Grund werden Betriebsgeheimnisse und ein laufendes Schiedsverfahren zwischen Betreiber und Bund angeführt. Grund für das Verfahren war die große Verspätung bei der Maut-Einführung. Der Bund verlangt deshalb Schadenersatz.
Tauss legte Widerspruch ein, den das Ministerium aber auch zurückwies. Lediglich vier des 17.000 Seiten umfassenden Vertrags darf der SPD-Politiker einsehen. Der Abgeordnete wandte sich daraufhin an den Bundesbeauftragten Schaar, von dem er Rückendeckung bekam. Er habe keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse erkennen können, schrieb Schaar in seiner Beanstandung. Sensible Daten könnten zudem geschwärzt werden. Tauss stellte Ende April 2007 einen neuen Antrag. Als daraufhin nichts geschah reichte er eine Untätigkeitsklage gegen das Ministerium ein.