Die Fernsehsender bereiten sich auf die Ansprache des Bundespräsidenten vor
Im ZDF stehen die Übertragungswagen bereit, um die Rede aufzuzeichnen. In den Büros telefonieren Redakteure mit dem Präsidialamt, denn Horst Köhler will der Öffentlichkeit um 20.15 Uhr in einer Fernsehansprache mitteilen, ob er den Bundestag auflöst. In Konferenzen liefen die Vorbereitungen für eine mögliche Sendeunterbrechung seit Mittwoch auf Hochtouren.
"Die praktische Umsetzung einer Fernsehansprache wird je nach Anlass entschieden", sagte eine Sprecherin der ARD-Programmdirektion FTD-Online. Feste Regeln dafür, wie Präsident oder Kanzler sich im Fernsehen präsentieren gebe es nicht. So steht es den obersten Repräsentanten der Bundesrepublik frei, ob sie ihre Reden live oder eine Aufzeichnung senden lassen. Auch, ob sie in den Räumen ihrer Amtsitze aufgezeichnet werden wollen oder im Studio, bleibt ihnen überlassen - ebenso wie die Wahl der übertragenden Rundfunkhäuser. Für das wann, wo und wie einer TV-Ansprache gibt es keine juristische Vorgabe.
Streit über das Fristende
Spätestens bis Freitagmittag hätte sich der Bundespräsident erklären müssen, um einen juristischen Streit zu vermeiden. Hintergrund ist, dass nach Meinung einiger Verfassungsrechtler gegen 13 Uhr die vom Grundgesetz vorgeschrieben Frist von drei Wochen zur Auflösung des Bundestages geändet hätte. Sie begründeten ihre Auslegung damit, dass am 1. Juli mittags die Sitzung des Bundestags beendet war, in der über die Vertrauensfrage Bundeskanzler Gerhard Schröders abgestimmt wurde.
Andere Experten hielten dagegen. Aus ihrer Sicht hätte Köhler bis Mitternacht Zeit gehabt, seine Entscheidung zu einer Neuwahl bekannt zu geben, weil überall im Rechtsleben - im Bürgerlichen Gesetzbuch ebenso wie in diversen Prozessordnungen - Fristen um 24 Uhr des letzten Tages enden. Aber dann hätten nur noch wenige Zuschauer die Rede sehen können. Nun kommt die Ansprache zur besten Sendezeit. Neben den Öffentlich-Rechtlichen kündigte auch RTL an, die Erklärung Köhlers live zu senden. Das angekündigte Programm "Columbo" werde verschoben.
Sender berufen sich auf ihre Informationspflicht
Gesetzlich festgeschrieben ist, dass die Rede eines Bundeskanzlers oder Bundespräsidenten stets von "überragendem öffentliche Interesse" ist und darum in den Medien übertragen werden muss. Sie haben eine Informationspflicht. In Paragraph 11 Absatz 2 des Rundfunkstaatsvertrages heißt es dazu: "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat in seinen Angeboten und Programmen einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. (…) Sein Programm hat der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen."