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08.03.2011, 17:30
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Zahlungsboykott:
Zusatzbeitrag bringt Krankenkassen in die Zwickmühle
Weil Hunderttausende Mitglieder ihren Zusatzbeitrag nicht bezahlt haben, droht die DAK, die Gehälter der säumigen Zahler pfänden zu lassen. Manche Krankenkassen verlieren wegen der Erhebung der Beiträge massiv Mitglieder - und damit noch mehr Geld.
von Daniela Leistikow
Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, der vor rund einem Jahr eingeführt wurde, wird für die Kassen zum Dilemma. Allein bei der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK) haben 220.000 Versicherte den Beitrag von 8 Euro im Monat noch nicht gezahlt. Das sind etwa fünf Prozent der insgesamt 4,5 Millionen Mitglieder. Bei der DAK geht es damit nach Schätzungen um Außenstände von etwa 20 Mio. Euro.
Die Krankenkasse droht, die Daten der Versicherten, die bisher nicht zahlen, an die zuständigen Hauptzollämter weitergegeben. Vorher wird es noch eine letzte Zahlungserinnerung geben. "Danach käme als letztes Mittel die Pfändung", sagte ein DAK-Sprecher. Diese Konsequenz ist im Sozialgesetzbuch geregelt und somit nichts Besonderes.
Stefan Etgeton vom Verbraucherzentrale Bundesverband hält es für möglich, dass mancher Versicherte hoffe, die Krankenkassen würden den ausstehenden Beitrag nicht anmahnen. Denn die Kosten könnten den Nutzen übersteigen. "Es gibt bestimmt auch Menschen mit sehr geringem Einkommen, die das Geld einfach nicht haben", sagte der Fachbereichsleiter für Gesundheit und Ernährung zu FTD.de.
Wegen der Erhebung von Zusatzbeiträgen haben im vergangenen Jahr Hunderttausende Versicherte ihre Krankenkasse gewechselt
Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung belastet Mitglieder mit geringem Einkommen besonders stark. Zwar darf der Beitrag ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens nicht überschreiten. Bei einer festgelegten Höchstgrenze von 3 750 Euro sind das maximal 37,50 Euro monatlich. Einen Zusatzbeitrag von bis zu 8 Euro im Monat kann die Krankenkasse aber unabhängig vom Einkommen erheben. Selbst dann, wenn dieser Betrag mehr als ein Prozent des eigenen Einkommens ausmachen, muss der Versicherte zahlen.
Auch Unwissenheit könnte eine Rolle bei den Außenständen spielen. Der Krankenkassenbeitrag wird direkt vom Lohn des Mitglieds abgezogen. Den Zusatzbeitrag müssen die Versicherten hingegen selbst überweisen. Spätestens wenn eine Zahlungserinnerung im Briefkasten liegt, kann Unkenntnis allerdings kein Grund mehr für die mangelnde Zahlungsmoral sein.
Teil 2: Kassen warnen vor höheren Arzthonoraren
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FTD.de, 08.03.2011
© 2011 Financial Times Deutschland,
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