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Merken   Drucken   09.05.2011, 12:10 Schriftgröße: AAA

Zensus 2011: Einmal durchzählen, bitte

Der Zensus in Deutschland beginnt - der erste seit der umstrittenen Volkszählung 1987. Die FTD beantwortet die wichtigsten Fragen. von Alexandra Haderlein, Berlin
Heute beginnt in Deutschland die erste Volkszählung seit 24 Jahren. Die ersten Fragebögen der Vorabbefragung wurden zwar bereits Ende vergangenen Jahres verschickt, dennoch sorgt die Zählung für viele irritierte Anrufe bei Hotlines. Die FTD erklärt die wichtigsten Punkte zum "Zensus 2011".
"Der Zensus 2011 ist kein Selbstzweck der Behörden. Deutschland braucht aktuelle Daten, um die Zukunft unserer Gesellschaft zu planen", sagte der Präsident des Statistischen Bundesamtes, Roderich Egeler, Anfang der Woche in Berlin.
Die letzten Zahlen einer Volkszählung stammen aus dem Jahr 1987 (BRD) beziehungsweise 1981 (DDR). Mit den 2011 gewonnenen Daten kann man laut Statistischen Bundesamt klären, wo Wohnungen leer stehen, Schulen benötigt werden und wie viele Menschen wo leben. Solche Zahlen haben auch finanzielle Auswirkungen, etwa beim Länderfinanzausgleich.
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Das Verfahren ist eine Mischung aus Voll- und Teilerhebung. So fließen die Daten aller Bürger aus den Registern der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit in die Studie ein.
Ebenfalls vollständig durch Fragebögen erfasst werden die insgesamt 17,5 Millionen Haus- und Wohnungseigentümer, die postalisch angeschrieben werden, sowie Personen aus den sogenannten "Sonderbereichen" - also Menschen in Studentenwohnheimen, Altersheimen, Psychiatrien, Kliniken, Gefängnissen und Klöstern. Zusätzlich werden zehn Prozent der deutschen Haushalte zufällig ausgewählt und persönlich interviewt.
Ein Drittel der Deutschen kommt demnach direkt mit dem Zensus in Berührung - wobei jeder Volkszähler auf Verlangen Dienst- und Personalausweis vorzeigen muss. Angeblich dauert die Befragung nur 15 Minuten. Sofern Menschen, wie in Heimen, nicht selbst auskunftsfähig sind, werden stattdessen die Heimleiter befragt. Eine Verweigerung der Aussagen ist nach dem Bundesstatistikgesetz nicht erlaubt und kann bis zu 5000 Euro kosten.
Insgesamt sind es 46 Fragen, unter anderem nach Staatsangehörigkeit, Beziehungsstatus, Bildungsniveau, Erwerbs- und Karrierestatus. Nur die Frage nach dem Glauben muss nicht beantwortet werden. Haus- und Wohnungsbesitzer müssen zudem Fragen zu Größe und Typ des Haushalts sowie nach Art, Größe, Ausstattung und Bewohnerzahl des Hauses oder der Wohnung beantworten.
Die Volkszählung 1987, bei der jeder Bürger befragt wurde, führte zu einer deutschlandweiten Massenbewegung. Die aktuelle Erhebung löst auch deswegen weniger Proteste aus, weil im Gegensatz zu 1987 durch die Mischung aus Voll- und Teilbefragung nicht jeder direkt befragt wird.
Außerdem hat sich die Einstellung zu persönlichen Daten und deren Verbreitung verändert: 1987 war der gläserne Bürger in Deutschland noch eine Horrorvorstellung. Heutzutage haben sich die Deutschen daran gewöhnt, überall erfasst zu werden und selber intimste Daten zu verbreiten - durch Google , Facebook, Kameraüberwachung oder die zahlreichen Kundenkarten.
Zwar gibt es immer noch Gegner, doch von einer Protestwelle kann keine Rede sein. Gegen den Zensus klagten 2010 gerade einmal rund 10.000 Bürger beim Bundesverfassungsgericht - erfolglos. Der "Arbeitskreis Zensus", in dem sich mehrere Kritiker vereinigten, ist der Ansicht, dass die Zählung 2011 die Grundrechte und die Verfassung verletze.
Diese Kritik ist richterlich abgewehrt worden. Offen bleibt die Frage, was der Zensus, der immerhin rund 710 Mio. Euro kostet, überhaupt bringt. Erste Ergebnisse werden im November 2012 erwartet, detailliertere Auswertungen 2013.
Einige Daten könnten für entscheidende politische Reaktionen dann schon veraltet sein. Besser sei es, so Experten, für bestimmte Projekte kurzfristig und zielgerichtet Daten zu erheben.
Mit der Bevölkerungszählung wird die EG-Verordnung 763/2008 in Deutschland und auch in allen europäischen Nachbarstaaten umgesetzt. Künftig machen die EU-Staaten alle zehn Jahre Inventur. Der Zensus wird in ähnlicher Form bereits in vielen EU-Staaten durchgeführt oder demnächst umgesetzt.
Die zu erhebenden Mindestmerkmale gibt die EU vor. Die Staaten entscheiden selbst, mit welcher Methode und zu welchem Stichtag sie ihre Daten erheben. So führen die skandinavischen Länder zum Beispiel ihren Zensus nur auf der Grundlage von Registern wie dem Melderegister durch.
  • FTD.de, 09.05.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland,
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