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Merken   Drucken   20.08.2006, 20:55 Schriftgröße: AAA

Zypries lockert Regeln für Rechtsberater  

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will die Rechtsberatung liberalisieren und neben Anwälten auch andere Berufsgruppen zulassen. Das Verbot der Rechtsberatung durch Nichtanwälte soll nach Angaben aus Branchenkreisen aufgehoben werden. von Birgit Jennen (Berlin)
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries   Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
Berufsgruppen wie Banken, Versicherungen und Architekten sollen künftig den Kunden "Rechtsdienstleistungen" als "Nebenleistung" anbieten können. Am Dienstag wird Zypries den Gesetzentwurf vorlegen.
Bislang ist Rechtsberatung grundsätzlich Anwälten überlassen. Bei einem Verkehrsunfall ist beispielsweise nur der Anwalt berechtigt, die Beteiligten über die Rechtslage zu informieren und vor Gericht zu vertreten. Daneben dürfen lediglich Gruppen wie Mietervereine Rechtsberatung leisten.
Das geltende Recht ist jedoch nicht mehr zeitgerecht. Es stammt aus der Zeit des Nationalsozialismus und wurde durch Praxis und Urteile des Bundesverfassungsgerichts überholt. So ist es längst üblich, dass Banken, Versicherungen, Architekten oder Kfz-Mechaniker Kunden in Rechtsfragen beraten.
Banken betätigen sich nicht selten als Testamentsvollstrecker. Und Architekten kommen nicht umhin, den Kunden etwa beim Bau eines Hauses über Baurechtsvorschriften und Nachbarschaftsrecht zu informieren. Weil vielfach jedoch nicht klar ist, ob der Berater gegen das Vorrecht der Anwälte zur Rechtsberatung verstößt, will Zypries nun Rechtsklarheit schaffen. So soll es im außergerichtlichen Bereich neben Anwälten auch anderen Berufsständen gesetzlich erlaubt sein, Rechtsdienstleistungen anzubieten.

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