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Merken   Drucken   18.03.2003, 15:47 Schriftgröße: AAA

Bundestag soll Mitsprache bei EU-Gesetzen bekommen  

Die Parlamente der EU-Mitgliedstaaten sollen nach dem Willen von EU-Konventspräsident Giscard d’Estaing künftig gegen Gesetzesvorschläge der EU-Kommission Einsprache einlegen können. In Deutschland würden davon Budnestag und Bundesrat profitieren. von Heike Müller, Brüssel
In der Sitzung des EU-Konvents am Dienstag plädierten auch zahlreiche Mitglieder für das Recht der Parlamente, den Europäischen Gerichtshof anrufen zu können, wenn sie die Kompetenz der EU-Kommission nach dem Subsidaritätsprinzip überschritten sehen. Nach dem Subsidaritätsprinzip sollen Entscheidungen auf der niedrigstmöglichen Ebene gefällt werden. Der Konvent soll bis Mitte 2003 einen Verfassungsentwurf für die Europäische Union vorlegen, der auch die Rechte der nationalen Parlamente stärken soll.
Um die Kommission zu einer Überarbeitung der Gesetzesvorlage veranlassen zu können, werde voraussichtlich eine Mehrheit der nationalstaatlichen Parlamente von einem Drittel genügen, so Konventspräsident Giscard d‘Estaing. Grundsätzlich bekommt jedes Land zwei Stimmen, die, wie im Fall von Deutschland, an die beiden Kammern Bundestag und Bundesrat ausgegeben werden können.
  • FTD.de, 18.03.2003
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