In der Sitzung des EU-Konvents am Dienstag plädierten auch zahlreiche Mitglieder für das Recht der Parlamente, den Europäischen Gerichtshof anrufen zu können, wenn sie die Kompetenz der EU-Kommission nach dem Subsidaritätsprinzip überschritten sehen. Nach dem Subsidaritätsprinzip sollen Entscheidungen auf der niedrigstmöglichen Ebene gefällt werden. Der Konvent soll bis Mitte 2003 einen Verfassungsentwurf für die Europäische Union vorlegen, der auch die Rechte der nationalen Parlamente stärken soll.
Um die Kommission zu einer Überarbeitung der Gesetzesvorlage veranlassen zu können, werde voraussichtlich eine Mehrheit der nationalstaatlichen Parlamente von einem Drittel genügen, so Konventspräsident Giscard d‘Estaing. Grundsätzlich bekommt jedes Land zwei Stimmen, die, wie im Fall von Deutschland, an die beiden Kammern Bundestag und Bundesrat ausgegeben werden können.