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Merken   Drucken   12.06.2008, 07:00 Schriftgröße: AAA

Das ändert sich mit dem EU-Reformvertrag  

Irland stimmt über den EU-Reformvertrag ab. Eine Ablehnung wäre wegen seiner Vorgeschichte verheerend, ein Ja brächte entscheidende Neuerungen für die Union. FTD-Online gibt einen Überblick.
Die irischen Wähler entscheiden am Donnerstag in einer Volksabstimmung über die Zukunft des Reformvertrags. Sollte eine Mehrheit mit Nein stimmen, so hätte dies Folgen für die gesamte Union: Der 2007 in Lissabon von den EU-Staats-und Regierungschefs unterzeichnete Reformvertrag kann nur in Kraft treten, wenn er in allen 27 EU-Staaten ratifiziert wird. Indirekt entscheiden die 2,8 Millionen irischen Wahlberechtigten also für alle 490 Millionen EU-Bürger. 15 Länder haben den Vertrag von Lissabon bereits per Parlamentsentscheid ratifiziert, darunter auch die Bundesrepublik.
Für den Fall, dass der Vertrag scheitern sollte, wäre eine zweite Volksabstimmung kein echter Ausweg. Denn selbst wenn das Experiment in Irland erneut gelingen würde, wären die Folgen für den weiteren Ratifizierungsprozess verheerend. Das liegt an der Vorgeschichte des Vertrags von Lissabon: Er ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit dem Entwurf für eine Europäische Verfassung, der 2005 bei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden scheiterte. Sollten die Iren mehrheitlich Nein zum Reformvertrag sagen, so wäre das praktisch schon die dritte Ablehnung. Dies würde wohl das Aus für den Reformvertrag bedeuten.
Falls der Vertrag hingegen angenommen wird, bringt er einige wichtige Änderungen für die Entscheidungsprozesse und Postenverteilung innerhalb der Union. Ein Überblick:

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