Auch wenn es jetzt vielleicht etwas leichter wird, den Horneburger Pfannkuchenapfel auf Wochenmärkten zu finden oder Kartoffelsorten wie Rosalie oder den Blauen Schweden: Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Sortenschutz ist bei Weitem nicht der dramatische Angriff auf das Saatgut-Oligopol der Agarkonzerne, den manche darin sehen wollen.
Richtig ist, dass die Luxemburger Richter eine Ausnahmeregelung einer EU-Richtlinie zugunsten bäuerlicher Saatgutzüchter auslegen, wonach nicht registrierte alte Saatgutsorten regional in geringen Mengen gehandelt werden dürfen. Der Handel ist also sowohl geografisch als auch quantitativ nur in sehr engen Grenzen möglich. Die Luxemburger Entscheidung ist also nur ein kleiner Sieg für den Erhalt der Artenvielfalt in der Landwirtschaft - und keine wirklich große Bedrohung für internationale Agrarkonzerne wie Monsanto, Bayer, Syngenta oder DuPont.
Denn - und das ist vielleicht sogar der wichtigere Befund - der EuGH hat gleichzeitig die europäische Vorgabe bestätigt, dass nur mit zertifizierten Sorten gehandelt werden darf. Und diese amtliche Zertifizierung bleibt eine aufwendige und teure Angelegenheit, die sich auf Dauer nur wenige Unternehmen leisten können.
Es gibt gute Gründe für den Sortenschutz, der auch durch die Zertifizierung von Saatgut sichergestellt wird. Nicht zuletzt der Schutz berechtigter Interessen der Züchter, die viel Geld in die Entwicklung neuer Pflanzensorten stecken, ist auch im allgemeinen Interesse. Andererseits kann es nicht sein, dass Quasimonopole entstehen, weil sich nur wenige eine amtlich vorgeschriebene Zertifizierung leisten können.
Die EU-Kommission, die noch an einer Reform des europäischen Sortenschutzrechts arbeitet, tut gut daran, dies beim Thema Saatguthandel zu berücksichtigen. Sie sollte Rosalie und all den anderen Sorten noch mehr Freiheit gewähren.
Die EU- Kommission sollte sich um die wesentlichen Dinge kümmern und nicht um Kartoffeln:
Notwendig ist heute die Neuverhandlung der EU- Verträge, bei der die Fehler und Versäumnisse der aktuellen Verträge beseitigt werden müssen: Klare Konsequenzen bei Nichterfüllung der geforderten Standards und Einführung eines Modells der zwei Geschwindigkeiten, um den EU- Bewerberstaaten Zeit für die eigene Anpassung an die EU- Standards zu geben.