Der EU-Gipfel mündet in einer Vereinbarung mit der Handschrift von Bundeskanzlerin Merkel. In 25 der 27 EU-Staaten soll eine Schuldenbremse nach deutschem Vorbild greifen, nur der Vorschlag für einen Sparkommissar sorgt für Streit.
von Peter Ehrlich ,
Mark Schrörs ,
Wolfgang Proissl ,
Claus Hecking
und Benjamin DierksBrüssel
Im Kampf gegen zu hohe Staatsverschuldung beugen die EU-Mitglieder sich Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die Staats- und Regierungschefs haben einen Staatsvertrag beschlossen, in dem sie sich zur Einführung von Schuldenbremsen verpflichten.
Die strukturelle Neuverschuldung pro Jahr soll nach Einführung des Fiskalpakts 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht mehr überschreiten. An dem Pakt wollen sich 25 EU-Länder beteiligen, nur Großbritannien und zunächst auch Tschechien nicht.
Der Vertragsschluss ist ein Erfolg für Merkel. Sie begrüßte den Gipfel-Kompromiss zum Sparpaket. Das sei "eine wirkliche Meisterleistung", sagte die Kanzlerin nach Abschluss der siebenstündigen Beratungen mit ihren EU-Amtskollegen.
Merkel hatte ursprünglich auf eine Änderung der offiziellen EU-Verträge gedrungen, die aber vom britischen Premierminister David Cameron blockiert wurde. Daraufhin wurde nach dem Dezembergipfel der EU der Fiskalpakt erarbeitet. Er hat allerdings vor allem symbolischen Wert. Viele EU-Politiker hoffen nun aber im Gegenzug für das Sparbekenntnis auf Zugeständnisse Deutschlands bei der Vergrößerung der Rettungsfonds.
Die meisten inhaltlichen Vorgaben finden sich auch im verschärften Stabilitäts- und Wachstumspakt - und damit in offiziellen EU-Gesetzen. Über diese hinaus verpflichten sich die Unterzeichner, Vorschläge der EU-Kommission für neue Defizitstrafverfahren immer zu akzeptieren.
Unmittelbare Wirkung hat der Vertrag nicht. Er soll erst in gut einem Jahr in Kraft treten, danach bleibt Zeit, die Schuldenbremsen in die Verfassungen oder gleichwertige Gesetze aufzunehmen. Jeder Staat soll automatische Korrekturmechanismen einführen für den Fall, dass die Defizitgrenze einmal überschritten wird. Die EU-Kommission soll überprüfen, ob die nationalen Gesetze dem Vertrag entsprechen. Ist das nicht so, soll eine Klage gegen das betroffene Land vor dem Europäischen Gerichtshof fällig werden. Am Ende kann eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 Prozent des BIPs stehen. Ignoriert ein Land allerdings später seine eigenen Gesetze oder legt sie freizügig aus - wie das Deutschland jahrelang mit den Haushaltsregeln im Grundgesetz getan hat-, gibt es keine Klagemöglichkeit.
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