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Merken   Drucken   14.12.2005, 17:09 Schriftgröße: AAA

EU-Parlament billigt Speicherung von Telekom-Daten  

Das EU-Parlament hat die Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten im E-Mail- und Telefonverkehr zur Terrorabwehr beschlossen. Datenschützer kritisierten die Regelung als Eingriff in die Privatsphäre.
Die von den EU-Justizministern beschlossene Neuregelung wurde am Mittwoch von 378 Abgeordneten gebilligt, 197 waren dagegen und 30 enthielten sich. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar forderte von der Bundesregierung eine möglichst zurückhaltende Umsetzung.
Trotz Kritik von Datenschützern und Internet-Aktivisten hatten die beiden stärksten Fraktionen im Europaparlament - die Europäische Volkspartei und die Sozialdemokraten - in der vergangenen Woche vereinbart, die Vorlage zu unterstützen. Diese sieht als Teil eines umfassenderen Anti-Terror-Pakets der EU vor, dass Rufnummern und Internet-Adressen in der Sprach- und Datenkommunikation künftig mindestens sechs Monate lang gespeichert werden sollen. Einzelne Staaten können diesen Zeitraum auch auf zwei Jahre ausweiten. Auch die Frage der Kostenübernahme soll auf der Ebene der Mitgliedstaaten geregelt werden.
58.000 Unterschriften
Datenschützer kritisieren diese Vorratsdatenhaltung als Eingriff in die Privatsphäre. Der deutsche Europa-Abgeordnete Alexander Nuno Alvaro von der FDP teilte mit, dass er 58.000 Unterschriften gegen die Vorratsdatenhaltung gesammelt habe.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte forderte in Bonn die Bundesregierung auf, bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht zu berücksichtigen, dass "die freie und unbeobachtete Telekommunikation ein wesentliches Element unserer demokratischen Wissens- und Informationsgesellschaft darstellt. Die von der Richtlinie vorgegebenen Spielräume müssen im Sinne eines effektiven Grundrechtsschutzes ausgeschöpft werden, damit die Eingriffe für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich bleiben", verlangte Schaar.
Da die zu speichernden Daten größtenteils vom Fernmeldegeheimnis geschützt würden, müsse ihre Herausgabe auf den Fall von "schweren Straftaten" beschränkt werden. "Es darf nicht sein, dass auf diese Daten auch für die Verfolgung von Bagatelldelikten zurückgegriffen wird", betonte Schaar. Eine Speicherung von Inhalten der Kommunikation sei ausdrücklich nicht vorgesehen. Dies müsse auch für E-Mail-Dienste und SMS-Dienste sichergestellt werden.
  • AP, 14.12.2005
    © 2005 Financial Times Deutschland,
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