Arme Länder können sich die Versorgung mit High-Tech-Medikamenten oft nicht leisten
Die Parlamentarier stimmten am Donnerstag mehrheitlich dafür, dass europäische Pharmaunternehmen Lizenzen für die Produktion von Medikamenten für den Export in arme Länder beantragen können, ohne dass sie die Zustimmung der Patentbesitzer benötigen. Das entspricht einer Entscheidung der Welthandelsorganisation (WTO) aus dem Jahr 2003. Die ausgeführten Medikamente dürfen demnach nicht in andere Märkte weiterexportiert werden.
Damit die neuen Regeln in der Europäischen Union (EU) rechtskräftig werden, müssen ihnen noch die 25 Mitgliedstaaten zustimmen. Die Europäische Kommission erhofft sich angesichts der bevorstehenden Welthandelsgespräche in Hongkong von der Neuregelung eine Verbesserung der Beziehungen der EU zu den Entwicklungsländern.
Die EU ist zuletzt vor allem wegen ihrer Agrarsubventionen unter Druck geraten. EU-Handelskommissar Peter Mandelson sagte: "Europa hat vor dem Treffen in Hongkong ein wichtiges Signal gesendet." Die EU fordere auch andere mögliche Exporteure dazu auf, die WTO-Entscheidung zur Herstellung von Nachahmer-Medikamenten für arme Länder umzusetzen. Auch die Pharmaunternehmen waren in die Kritik geraten. Ihnen wurde vorgeworfen, aus Gewinnsucht Millionen Menschen in Afrika sterben zu lassen. Inzwischen haben aber die Patenthalter der wichtigsten HIV-Medikamente einer generischen Herstellung für Teile Afrikas, Indiens uns Südamerikas zugestimmt.