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Merken   Drucken   17.11.2005, 17:17 Schriftgröße: AAA

EU winkt neue Chemierichtlinie durch  

Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt sollen gefährliche Chemikalien in der EU künftig nur noch unter scharfen Auflagen in Umlauf kommen. Allerdings modifizierte das EU-Parlament die ursprüngliche Gesetzesvorlage etwas.
30.000 Chemikalien müssen getestet und registriert werden   30.000 Chemikalien müssen getestet und registriert werden
Nun müssen noch die EU-Regierungen im Ministerrat entscheiden. Das Europäische Parlament in Straßburg verabschiedete am Donnerstag in erster Lesung eine Verordnung, nach der die Industrie die Unbedenklichkeit von rund 30.000 Stoffen nachweisen muss.
Deutschland - der größte Chemiestandort in der EU - hatte im EU-Ministerrat eine Verschiebung der eigentlich für Ende November geplanten Abstimmung erreicht. Die große Koalition will sich dafür einsetzen, Mehrkosten für die Industrie zu vermeiden. In Parlamentskreisen hatte es bereits vor der Abstimmung geheißen, der Kompromiss entspreche im Wesentlichen auch den Forderungen der großen Koalition in Berlin.
Die Chemieindustrie kritisierte, dass der Parlamentsbeschluss widersprüchlich sei. Nach der Verordnung zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (Reach) sollen Unternehmen verpflichtet werden, in den nächsten elf Jahren Daten über die Substanzen an eine übergeordnete EU-Chemikalien-Agentur zu liefern. Ein Beschluss der einzelnen EU-Staaten dazu steht noch aus.
Heftiger Streit
Um die Verordnung war in den vergangenen Monaten heftig gestritten worden. Die Chemiebranche befürchtet vor allem bei kleineren und mittleren Betrieben den Verlust zahlreicher Arbeitsplätze. In der Parlamentsvorlage sind deshalb Zugeständnisse an die Industrie enthalten. So sollen für Substanzen, die lediglich in einer Menge bis zehn Tonnen pro Jahr produziert werden, nur dann Daten übermittelt werden, wenn die Stoffe potenziell Krebs erregend sind.
Kritiker halten dies für zu weitgehend, weil von den 30.000 zu registrierenden Stoffen zwischen 17.500 und 20.000 in einer Menge bis zu zehn Tonnen produziert werden. Das Parlament weichte auch die Anforderungen für Stoffe auf, deren Jahresproduktion bis zu 100 Tonnen beträgt. Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission sah keine Ausnahmen vor.

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