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Merken   Drucken   19.11.2009, 12:20 Schriftgröße: AAA

Europäische Einigung: Das ändert sich mit dem EU-Vertrag von Lissabon  

FAQ Die neuen Spielregeln für Europa sind inhaltlich und juristisch umstritten: Das tschechische Verfassungsgericht befasste sich mit ihnen, das deutsche Bundesverfassungsgericht auch. Doch was steht eigentlich drin? FTD.de klärt auf.
Mit inzwischen 27 Mitgliedstaaten ist die Europäische Union mit den alten Regeln des Vertrags von Nizza fast handlungsunfähig geworden. Der Vertrag von Lissabon soll dafür eine neue Rechtsgrundlage schaffen. Er wurde im Dezember 2007 von Präsidenten, Regierungschefs und Außenministern der EU-Staaten unterschrieben. Die Zeremonie war die Voraussetzung dafür, dass der Vertrag in allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden kann.
Es folgte ein langwierige Ratifizierung und viele Gerichtsverfahren. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte den Vertrag von Lissabon im Juni zwar für verfassungskonform, forderte aber Nachbesserungen am Begleitgesetz über die Stärkung der Rechte von Bundestag und Bundesrat in EU-Fragen. Bis Ende September war also auch Deutschland noch nicht Lissabon-kompatibel. Inzwischen hat Bundespräsident Horst Köhler die entsprechenden Gesetze jedoch unterschrieben. Sie regeln unter anderem die Beteiligung der deutschen Parlamente.
Irland stimmte zwei Mal per Volksabstimmung über das Regelwerk ab. Bei dem Referendum vom 2. Oktober wurde die Reform der Europäischen Union mit 67,1 Prozent der Stimmen gebilligt, nachdem es im vergangenen Jahr noch ein ablehnendes Votum gegeben hatte. Ministerpräsident Brian Cowen sprach danach von einem entscheidenden Schritt hin zu einem "stärkeren, gerechteren und besseren Europa".

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