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Merken   Drucken   03.04.2001, 19:12 Schriftgröße: AAA

Freizügigkeit erst nach sieben Jahren  

Der für die Erweiterung zuständige EU-Kommissar Günter Verheugen hat erstmals sieben Jahre als voraussichtliche Übergangsfrist für die Freizügigkeit von Arbeitnehmern aus neuen Mitgliedsstaaten genannt. von Thomas Hanke, Berlin
Auf einer Veranstaltung der SPD-Bundestagsfraktion sagte Verheugen am Dienstag: "Die Zahl von sieben Jahren für die gesamte Dauer des Übergangsregimes ist sehr vernünftig und realistisch".
Jedes der jetzigen Mitgliedsländer könne aber kürzere Fristen vorsehen oder regional und sektoral differenzieren, fügte Verheugen hinzu. Der Kommissar erläuterte, dass der Zeitraum von sieben Jahren sich aus zwei Abschnitten zusammensetzen solle: einer "Frist für alle, die rechtzeitig überprüft werden kann, um Entwicklungen aufzufangen, und einer kürzeren Frist für die Länder, die immer noch Probleme sehen". Laut Informationen aus Brüssel schwebt dem Kommissar ein Modell von fünf plus zwei Jahren vor.
Sieben Jahre sind exakt der Übergangszeitraum, den Bundeskanzler Gerhard Schröder einvernehmlich mit der österreichischen Regierung gefordert hatte. Vor allem Spanien hatte anfangs aus taktischen Gründen dagegen protestiert, sich zuletzt aber nicht mehr ablehnend geäußert.
Verheugen sagte, dass die Kommission vermutlich am 18. April die siebenjährige Frist als Vorschlag beschließen werde. Er muss von den Mitgliedstaaten einstimmig bestätigt werden und kann dann in dieVerhandlungen mit den Beitrittskandidaten eingebracht werden.

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