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Merken   Drucken   08.05.2010, 12:18 Schriftgröße: AAA

Griechenland-Hilfe: Karlsruhe lässt Euro-Skeptiker abblitzen  

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die deutschen Finanzhilfen abgelehnt. Die Verfassungsklage gegen das beschlossene Gesetz sei unbegründet.
Der Auszahlung der Griechenland-Hilfe steht nichts mehr im Wege. Der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen das am Freitag von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz wurde als unbegründet abgewiesen. Das teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit. (2 BvR 987/10)
Fünf Wissenschaftler hatten nach der Verabschiedung des Gesetzes für die Griechenland-Hilfe Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Professoren wollten per Eilantrag erreichen, dass das höchste deutsche Gericht die Ausfertigung und den Vollzug des Gesetzes untersagt. Dies lehnte das Gericht in seiner am Samstag veröffentlichten Entscheidung ab.

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